AHV-Reform: Das sollten Sie für Ihre Pensionierung wissen

Gras mit Tau und Wassertropfen

Die Schweiz hat Ja zur AHV-Reform gesagt – das Frauenrentenalter 65 kommt. Die AHV-Reform hat weitreichende Folgen für alle Frauen und Männer, die sich frühpensionieren lassen oder im Alter weiterarbeiten wollen. Auf 2024 ändern sich wichtige Parameter in der AHV. Wer sich richtig auf seine Pensionierung vorbereiten will, sollte schon heute diese Konsequenzen der Reform kennen:

Frauenrentenalter

Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die erste Erhöhung um drei Monate findet voraussichtlich im Jahr 2025 statt und zwar für die 1961 geborenen Frauen. Ab 2028 gilt dann für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter 65. Zwischen 1961 und 1969 geborene Frauen gehören zur Übergangsgeneration. Sie werden für das höhere Rentenalter finanziell entschädigt. Sie wählen zwischen zwei Optionen:

Option 1 Zuschlag: Frauen, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten, bekommen dafür einen lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Renten. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen bis 57'360 Franken wird die Rente um 160 im Monat erhöht, für Löhne zwischen 57’361 und 71’700 Franken sind es 100 Franken: ab 71’701 Franken Einkommen sind es 50 Franken Zuschlag im Monat. Nur die 1964 und 1965 geborenen Frauen erhalten den vollen Zuschlag. Bis zum Jahrgang 1970 sinkt die Kompensation dann auf null.

Option 2 Vorbezug: Frauen der Übergangsgeneration können sich auch gegen das höhere Rentenalter und für eine Frühpensionierung entscheiden. Sie gehen mit 64 Jahren (oder früher) in Pension. Wegen dieses Vorbezuges werden ihre Renten gekürzt. Bei tieferen Einkommen wird weniger stark gekürzt als bei höheren Löhnen.

Tipp: Der Entscheid gilt ein Leben lang und hat grosse Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Alter. Frauen der Übergangsgeneration sollten sich schon heute über die Auswirkungen auf ihre Pensionierung informieren.

Flexibler Rentenbezug

Viele wichtige Auswirkungen der AHV-Reform betreffen sowohl Frauen als auch Männer. Neu wird man seine erste AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 abrufen können (Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62). Zudem wird es möglich sein, zuerst nur einen Teil der Rente, nämlich 20 bis 80 Prozent, zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Das soll den schrittweisen Übergang in die Pensionierung erleichtern. Bei einem Vorbezug von zum Beispiel einem Jahr wird die Rente nur noch um voraussichtlich 4,0 Prozent gekürzt (heute: 6,8 Prozent). Bei einem Aufschub um ein Jahr gibt es einen Zuschlag von voraussichtlich 4.3 Prozent (heute: 5,2 Prozent). Welche Sätze genau gelten werden, legt der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt noch fest.

Weiterarbeiten nach 65

Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeitet und mehr als 1400 Franken im Monat verdient, muss auch weiter in die AHV einzahlen. Diese Beiträge führen derzeit aber nicht zu einer höheren Rente. Die AHV-Reform korrigiert das. Neu werden auch die nach 65 eingezahlten Beiträge rentenbildend sein. Das macht es finanziell attraktiver, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Wer die Maximalrente jedoch bereits erreicht hat, kann sie nicht weiter erhöhen.

Pensionskasse

Viele Vorsorgeeinrichtungen bieten bereits heute freiwillig Teilpensionierungen an. Mit der AHV-Reform werden neu alle Pensionskassen verpflichtet, Teilpensionierungen zu ermöglichen, und die Bedingungen werden nun gesetzlich geregelt: die Pensionskassenrente darf man in bis zu drei Schritten beziehen. Pensionskassen können auch mehr Schritte erlauben. Bei einem Kapitalbezug des Guthabens oder einem Mix aus Rente und Kapital dürfen es nicht mehr als drei Schritte sein.

Freizügigkeit

Heute darf man den Bezug seiner Freizügigkeitsgelder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Das gilt auch, wenn man gar nicht mehr erwerbstätig ist. Diese Möglichkeit könnte in Zukunft wegfallen: der Bundesrat will so einen Aufschub auf Personen beschränken, die nach 65 weiterarbeiten. Das macht es schwieriger, seine Vorsorgegelder gestaffelt zu beziehen und so Steuern zu sparen. Ob der Bundesrat die entsprechende Verordnung tatsächlich so überarbeitet und wann die Änderung in Kraft tritt, steht derzeit noch nicht fest.

 

Quelle: www.vermoegenszentrum.ch/wissen/ahv-reform-das-sollten-alle-zukuenftigen-pensionierten-wissen