Frage
«Ein Patient hat mehrere Zusatzversicherungen abgeschlossen und möchte nun mehrere Rückforderungsbelege von mir, um diese bei jeder Zusatzversicherung einzureichen.
- Darf eine Person mehrere Zusatzversicherungen abschliessen?
- Dürfen für die gleiche Behandlung mehrere Rückforderungsbelege ausgestellt werden?
- Ist es zulässig, dieselbe Behandlung bei mehreren Zusatzversicherungen geltend zu machen?»
Antwort
Grundsätzlich darf eine Person mehrere Zusatzversicherungen abschliessen. Gemäss Art. 46b des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Versicherungsnehmende jedoch verpflichtet, alle beteiligten Versicherungen unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Zudem gilt das Bereicherungsverbot: Eine Person darf durch die Erstattung der Zusatzversicherungen nicht mehr erhalten, als sie für die Behandlung tatsächlich bezahlt hat. Sind mehrere Zusatzversicherungen involviert, klären die Versicherungen untereinander ab, welche (Teil-)Leistungen von welcher Versicherung übernommen werden (Art. 46c VVG).
Problematisch wird es, wenn eine Person insgesamt mehr zurückerstattet bekommt, als sie für die Behandlung aufgewendet hat. In diesem Fall handelt es sich um Versicherungsmissbrauch.
Empfehlung der NVS
Wenn Sie als Leistungserbringer*in Kenntnis davon haben, dass mehrere Zusatzversicherungen vorliegen, sollten Sie Ihre Patient*innen darauf hinweisen, dass sie ihre Versicherungen über die Mehrfachversicherung informieren müssen. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt Kontakt mit den Versicherungen aufzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen, nur einen Rückforderungsbeleg pro Behandlung auszustellen.
NVS Mitglieder finden im Login-Bereich diverse Merkblätter zu Fragen rund um den Praxisalltag.