Optimale Altersvorsorge: AHV, Pensionskasse und Säule 3a

Gras mit Tau und Wassertropfen

Die Altersvorsorge ist ein zentrales Thema für die Schweizerinnen und Schweizer und steht im Sorgenbarometer auf dem 3. Platz. Der Volksentscheid zur Einführung einer 13. AHV-Rente ab 2026 bietet Anlass, die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten zu beleuchten. Insbesondere für selbstständig Erwerbende ist es wichtig, die Möglichkeiten der Altersvorsorge genau zu prüfen.

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) bildet die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems und dient als Grundsicherung im Alter und bei Invalidität. Durch die zusätzliche 13. Rentenzahlung wird die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner verbessert. Die breit abgestützte Altersvorsorge ist jedoch weiterhin von grosser Bedeutung – besonders für Selbstständige, die nicht automatisch einer Pensionskasse angeschlossen sind.
 

Die Rolle der Pensionskassen

Trotz der zusätzlichen AHV-Rente bleibt die Pensionskasse, die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems, von entscheidender Bedeutung. Zusammen mit der AHV-Rente macht sie einen wesentlichen Teil des Einkommens im Ruhestand aus und ermöglicht es so, den Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aufrechtzuerhalten. Ohne die Leistungen der Pensionskasse wäre die finanzielle Sicherheit vieler im Alter stark gefährdet.
 

Pensionskassenlösungen für Selbstständige

Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig in der 2. Säule versichern lassen. Wer gemäss Sozialversicherungsrecht als selbständig gilt, entscheiden die kantonalen Ausgleichskassen.

Inhaber*innen einer Einzelfirma, die kein Personal beschäftigen, können sich der Kollektivlösung eines Berufsverbands anschliessen. NVS Mitglieder haben die Möglichkeit, sich der NVS Verbandslösung anzuschliessen. Für ein persönliches und individuelles Beratungsgespräch vereinbaren Sie am besten einen Termin mit unserem Versicherungspartner solution + benefit. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich der BVG-Auffangeinrichtung anzuschliessen. Diese Stiftung fungiert im Auftrag des Bundes als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule.

Wenn Sie als Inhaber*in einer Einzelfirma Angestellte beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden in der 2. Säule zu versichern. Nebst der Kollektivlösung Ihres Berufsverbands können Sie sich auch Sammelstiftungen anschliessen. Eine Sammelstiftung ist eine eigenständige Einrichtung, der sich verschiedene Firmen anschliessen können.
 

Zusätzliche Vorsorgemöglichkeit: Säule 3a

Neben der AHV und der Pensionskasse bietet die dritte Säule, insbesondere die Säule 3a, weitere Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Die Säule 3a ist eine freiwillige, steuerbegünstigte Sparform, die zusätzlich zur ersten und zweiten Säule genutzt werden kann.
 

Fazit

Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre finanzielle Zukunft zu planen – es ist nie zu spät dafür. Die Einführung der 13. AHV-Rente reicht allein nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Pensionskasse bleibt weiterhin eine unverzichtbare Säule. Auch als selbstständig Erwerbende haben Sie die Möglichkeit, sich in der zweiten Säule zu versichern, indem Sie sich beispielsweise der Kollektivlösung Ihres Berufsverbands NVS anschliessen. Zudem lohnt es sich, frühzeitig die Möglichkeiten der Säule 3a in Betracht zu ziehen, um eine umfassende und individuelle Altersvorsorge aufzubauen.
 

Quellen

Sorgenbarometer der Credit Suisse 2023

 

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