Bund

Kosmosblumenfeld mit blauem Himmel

Für die Gesetzgebung zur Gesundheit sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Übergeordnete Bundesgesetze – wie zum Beispiel das Heilmittelgesetz, das Epidemiengesetz, die Gesetze über die Krankenversicherung oder die Medizinalberufe – legen die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene fest.

Anwendung der Bundesgesetze 

Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig, entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik und setzt sich für ein langfristig leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem ein.  

Bundesamt für Gesundheit BAG 

Zulassung und Aufsicht von Arzeimitteln

Swissmedic, die schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, nimmt ihre Aufgaben im gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels wahr: von der Bewilligung bis zur Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln.

Swissmedic

Kontrolle von Ausbildung und Prüfungen

Die neuen Berufe der Komplementär- und Alternativmedizin – Komplementärtherapeut*in und Naturheilpraktiker*in, Kunsttherapeut*in und Medizinische Masseur*in – haben ihre Grundlage im Berufsbildungsgesetz. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist zuständig für die entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen.

SBFI

Für den Schutz der Persönlichkeit

Wichtig für die Beziehung zwischen Therapeut*in und Patient*in sind Vertrauen und Vertraulichkeit. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gesetz über den Datenschutz DSG, das durch kantonale Gesetze ergänzt und umgesetzt wird.

Datenschutzgesetz des Bundes DSG

Vergleichen Sie dazu auch die Empfehlungen der NVS zum Datenschutz.

 

Die Stimme der Komplementärmedizin

Der Dachverband der Komplementärmedizin DAKOMED ist die Lobby-Organisation der Komplementär- und Alternativmedizin. DAKOMED informiert über die politischen Aktualitäten in der Bundespolitik. Die übergeordneten Organisationen OdA Alternativmedizin und OdA Komplementärtherapie sind im Vorstand des DAKOMED vertreten. Die NVS hat als Aktivmitglied des DAKOMED Stimmrecht und nimmt so Einfluss.

DAKOMED

Das Team der Geschäftsstelle berät Sie gerne bei rechtlichen Fragen und Unklarheiten bezüglich beruflicher Bewilligungen und Bestimmungen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Kontakt

NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
9100 Herisau | Schweiz
+41 71 352 58 80
nvs@nvs.swiss