Auch die neuen Berufe der Komplementär- und Alternativmedizin KAM haben ihre Grundlage im eidgenössischen Berufsbildungsgesetz. Die kantonalen Gesundheitsgesetze und die zugehörigen Verordnungen regeln jedoch die konkreten Arbeitsbedingungen. Die NVS nimmt jeweils Stellung bei Revisionen kantonaler Gesundheitsgesetze und -verordnungen.
LexFind: die Schweizer Gesetzgebung online
Auf dem Online-Portal «LexFind», in der Rubrik «Gesundheitsweisen» beziehungsweise unter dem jeweiligen Kanton, finden Sie die Übersicht sämtlicher kantonaler Gesundheitsgesetze.
SPAK Anerkennung und berufliche Anerkennung
Folgende Kantone anerkennen das Qualitätslabel SPAK, beziehungsweise die A-Mitgliedschaft in der NVS, für die Berufsausübungsbewilligung ihres Kantons:
- Glarus
- St. Gallen
- Fürstentum Liechtenstein
- Kanton Appenzell Ausserrhoden
Ein Teil der kantonalen Prüfung wird erlassen, wenn der Kandidat oder die Kandidatin von der SPAK anerkannt ist.
Für Mitglieder: die Übersicht der Arzneimittel-Bestimmungen
Als hilfreiche Dienstleistung finden unsere Mitglieder ausserdem im geschützten Mitgliederbereich «myNVS» die Übersicht über Bewilligungspflicht und Berechtigung zur Abgabe und zur Anwendung von Arzneimitteln in den einzelnen Kantonen. Sie verschafft einen Überblick über die kantonale Bewilligungspraxis und die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln
Die kantonale Übersicht (ehemals Pharmalex-Liste)
Für Mitglieder: Kantonale Regelungen auf einen Blick
Die Gesundheitsgesetze und beruflichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Kanton. Im Login-Bereich stellen wir unseren Mitgliedern übersichtliche Zusammenfassungen zu den kantonalen Bestimmungen aller Schweizer Kantone zur Verfügung.
Das Team der Geschäftsstelle berät Sie gerne bei rechtlichen Fragen und Unklarheiten bezüglich beruflicher Bewilligungen und Bestimmungen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Kontakt
NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
9100 Herisau | Schweiz
+41 71 352 58 80
nvs@nvs.swiss