Die Leistungen von Therapeut*innen der Komplementärtherapie und der Naturheilkunde werden ausschliesslich aus den Zusatzversicherungen der Krankenversicherung vollständig oder teilweise finanziert. Einzig Ärzt*innen, die von der FMH für diese Gebiete anerkannt sind, können über die Grundversicherung abrechnen.
Zur besseren Übersicht und für die einheitliche Abrechnung wurde im Jahr 2017 der Tarif 590 eingeführt. Der Tarif 590 listet alle ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung VVG auf und ist in der ganzen Schweiz gültig.
Abrechnung: Wer ist wofür zuständig?
- erbringen und dokumentieren die Behandlung fachgerecht,
- stellen die tatsächlich erbrachten Leistungen korrekt und nachvollziehbar in Rechnung,
- verwenden die zutreffenden Tarifpositionen gemäss Tarif 590 und geben den korrekten Behandlungsgrund an,
- beantworten Fragen zu den verrechneten Leistungen,
- erteilen Krankenversicherungen bei Bedarf und mit Einwilligung ihrer Patient*innen Auskunft über die Behandlung. Empfehlung der NVS: Stellen Sie allfällige Berichte direkt den Patient*innen zu, damit diese die Berichte an ihre Krankenversicherung weiterleiten können.
Ob eine Behandlung durch die Zusatzversicherung vergütet wird, können Therapeut*innen nicht verbindlich zusichern.
- klären idealerweise vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenversicherung ab, ob die gewählte Methode und die behandelnde Person anerkannt sind,
- informieren sich über den Umfang ihrer Zusatzversicherung sowie über mögliche Limiten und Selbstbehalte,
- prüfen die erhaltene Rechnung,
- reichen die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein,
- wenden sich bei Fragen zur Vergütung direkt an ihre Krankenversicherung.
Auch bei einer anerkannten Methode oder einer registrierten behandelnden Person ist eine Vergütung nicht automatisch garantiert. Massgebend sind die Bedingungen der jeweiligen Zusatzversicherung.
- prüfen die eingereichten Rechnungen und die verrechneten Leistungen,
- legen fest, welche Methoden und Therapeut*innen im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen anerkannt werden,
- entscheiden auf Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen, ob und in welchem Umfang eine Behandlung vergütet wird,
- beantworten Fragen zu Leistungsumfang, Limiten, Selbstbehalten und konkreten Vergütungsentscheiden.
Die Bedingungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Krankenversicherung und Versicherungsprodukt.
- prüfen, ob Therapeut*innen die jeweiligen Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung, Fortbildung und Qualität erfüllen,
- registrieren Therapeut*innen, welche diese Anforderungen erfüllen,
- führen Verzeichnisse der registrierten Therapeut*innen,
- stellen den Krankenversicherungen Informationen zur Registrierung zur Verfügung.
Eine Registrierung kann eine Voraussetzung für die Anerkennung durch Krankenversicherungen sein. Registrierungsstellen prüfen jedoch keine konkreten Rechnungen und entscheiden nicht über die Vergütung einer Behandlung.
Die NVS als Berufsverband unterstützt und berät ihre Mitglieder unter anderem zu Fragen rund um den Tarif 590 und die Rechnungsstellung. Gegenüber Krankenversicherungen tritt sie als Gesprächs- und Verhandlungspartnerin auf. Dabei bringt sie die Interessen ihrer Mitglieder fachlich fundiert und mit Blick auf die Folgen für die Berufsausübung ein.
Die SPAK als Registrierungs- und Qualitätssicherungsstelle der NVS prüft nach klaren Kriterien, ob Mitglieder die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung, praktische Erfahrung und Praxisführung erfüllen. Sie registriert die entsprechenden Therapien und Methoden. Wer die Anforderungen erfüllt, erhält das SPAK-Qualitätslabel und den Status als A-Mitglied der NVS.
Das Qualitätslabel macht die geprüfte berufliche Qualität der Mitglieder sichtbar und nachvollziehbar. Es schafft Vertrauen und bietet Patient*innen und Klient*innen, Krankenversicherungen, Kantonen und weiteren Stellen Orientierung. Das SPAK-Qualitätslabel wird von verschiedenen Krankenversicherungen anerkannt.
Mit Tarif 590 alles richtig machen
Krankenversicherungen erwarten von allen anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Praxistätigkeit und bei ihrer Rechnungsstellung an bestimmte Grundsätze halten. Für unsere Mitglieder haben wir dazu im Loginbereich «myNVS» mehr Informationen.
Für Klient*innen:
vorzeitig abklären spart Kosten
Je nach Krankenversicherung und deren Versicherungsprodukte gelten unterschiedliche Regelungen. Ob eine Behandlung von der Krankenversicherung anerkannt wird, hängt davon ab:
- welche Leistungen die Zusatzversicherung der Patientin oder des Patienten beinhaltet
- welche Therapeut*innen von der Krankenversicherung anerkannt sind.
Unser Tipp: Klären Sie vor der Behandlung ab, ob die gewählte Methode und Therapeut*in bei Ihrer Krankenversicherung anerkannt sind. Holen Sie am besten bei Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Bestätigung ein, dass die Kosten übernommen werden. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und schonen Ihre Nerven.
Für Therapeut*innen:
erleichterte oder vergünstigte Anerkennung dank SPAK
Das Qualitätslabel SPAK der NVS wird von vielen Krankenversicherungen anerkannt. Zudem hat die NVS Abkommen mit Registrierstellen sowie unabhängigen Stiftungen und Krankenversicherungen wie ASCA, Assura und EGK getroffen. Diese Organisationen übernehmen die Mitgliederliste der NVS. Darüber hinaus erleichtern oder vergünstigen sie die Registrierung, die Jahresgebühr und den Weiterbildungsnachweis für unsere Mitglieder.
Fakturierung durch die NVS
Möchten Sie sich lieber nicht selbst mit der Rechnungsstellung gemäss Tarif 590 auseinandersetzen? Dann nutzen Sie unsere Dienstleistung «Fakturierung». Die erfahrenen Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle übernehmen gerne für Sie die konforme Rechnungsstellung – nach Ihren Bedürfnissen und zu einem fairen Tarif.
Individuelle Beratung
Als Mitglied der NVS profitieren Sie von der kompetenten Unterstützung durch die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle. Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen zu Krankenversicherungsthemen telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
Unsere Partner-Krankenversicherungen
Alle Krankenversicherungen, die das Qualitätslabel SPAK der NVS anerkennen, finden Sie auf unserer Liste mit den Partner-Krankenversicherungen der NVS.
Kontakt
NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
9100 Herisau | Schweiz
+41 71 352 58 80
nvs@nvs.swiss