Krankenversicherungen

Weisse Blumen schönes Feld bei Sonnenuntergang

Die Leistungen von Therapeut*innen der Komplementärtherapie und der Naturheilkunde werden ausschliesslich aus den Zusatzversicherungen der Krankenversicherung vollständig oder teilweise finanziert. Einzig Ärzt*innen, die von der FMH für diese Gebiete anerkannt sind, können über die Grundversicherung abrechnen.

Zur besseren Übersicht und für die einheitliche Abrechnung wurde im Jahr 2017 der Tarif 590 eingeführt. Der Tarif 590 listet alle ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung VVG auf und ist in der ganzen Schweiz gültig.

Mit Tarif 590 alles richtig machen

Krankenversicherungen erwarten von allen anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Praxistätigkeit und bei ihrer Rechnungsstellung an bestimmte Grundsätze halten. Für unsere Mitglieder haben wir dazu im Loginbereich «myNVS» mehr Informationen.

nur für Mitglieder:  Tarif 590

Für Klient*innen:
vorzeitig abklären spart Kosten

Je nach Krankenversicherung und deren Versicherungsprodukte gelten unterschiedliche Regelungen. Ob eine Behandlung von der Krankenversicherung anerkannt wird, hängt davon ab:
 

  • welche Leistungen die Zusatzversicherung der Patientin oder des Patienten beinhaltet
  • welche Therapeut*innen von der Krankenversicherung anerkannt sind.

Unser Tipp: Klären Sie vor der Behandlung ab, ob die gewählte Methode und Therapeut*in bei Ihrer Krankenversicherung anerkannt sind. Holen Sie am besten bei Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Bestätigung ein, dass die Kosten übernommen werden. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und schonen Ihre Nerven.

Für Therapeut*innen:
erleichterte oder vergünstigte Anerkennung dank SPAK 

Das Qualitätslabel SPAK der NVS wird von vielen Krankenversicherungen anerkannt. Zudem hat die NVS Abkommen mit Registrierstellen sowie unabhängigen Stiftungen und Krankenversicherungen wie ASCA, Assura und EGK getroffen. Diese Organisationen übernehmen die Mitgliederliste der NVS. Darüber hinaus erleichtern oder vergünstigen sie die Registrierung, die Jahresgebühr und den Weiterbildungsnachweis für unsere Mitglieder.

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Unsere Partner-Krankenversicherungen

Alle Krankenversicherungen, die das Qualitätslabel SPAK der NVS anerkennen, finden Sie auf der unserer Liste mit den Partner-Krankenversicherungen der NVS.

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Kontakt

NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
9100 Herisau | Schweiz
+41 71 352 58 80
nvs@nvs.swiss