Update zum Elektronischen Patientendossier
Das EPD wird seit zwei Jahren schrittweise eingeführt. Spitäler, Geburtshäuser und Pflegheime sind verpflichtet dieses einzusetzen. Das EPD ist da, hebt aber nicht richtig ab. Der Bund will jetzt die gesetzlichen Grundlagen komplett überarbeiten. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuigkeiten zusammengefasst:
Das EPD wird bereits seit zwei Jahren schrittweise eingeführt. Spitäler, Geburtshäuser und Pflegheime sind verpflichtet dieses einzusetzen. Eine nationale Vernetzung ist im Gange. Das EPD ist da, hebt aber nicht richtig ab. Der Bund will deshalb jetzt die gesetzlichen Grundlagen komplett überarbeiten. Bis zu deren frühestmöglichen Inkrafttreten, im Jahr 2027, soll eine Zwischenlösung gelten. Eine flächendeckende Umsetzung dürfte aber frühestens ab dann realistisch sein.
Nach Aussage des BAG sollen einzig Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet werden, das EPD einzusetzen. Naturheilpraktiker*innen und Komplementärtherapeut*innen sind Teil des ambulanten Sektors, es gibt daher keine gesetzliche Verpflichtung, es sei denn sie arbeiten in einer stationären Einrichtung oder in einer Arztpraxis.
Die Nutzung des EDP durch alle Gesundheitsfachpersonen wird natürlich empfohlen, um das EPD-Netzwerk zu erweitern und so den interprofessionellen Austausch von Gesundheitsinformationen zu fördern.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Wie mache ich beim EPD mit? | patientendossier.ch
Und auf der Website von eHealth Suisse finden Sie auch weitere Informationen darüber,
- wer die Gesundheitsfachpersonen gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sind.
- wer das EPD anbieten muss.
- wie der Zugang für Praxissassistent*innen funktioniert.
- welche Haftung die Gesundheitsfachpersonen tragen.
Factsheets von eHealth Suisse | e-health-suisse.ch