Prüfungsvorbereitung | Bundesbeiträge

Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung mit finanzieller Unterstützung des Bundes

Sie möchten sich mit einem Kurs auf die höhere Fachprüfung als Naturheilpraktiker/in oder Komplementärtherapeut/in mit eidgenössischem Diplom vorbereiten? Der Bund unterstützt Sie dabei.

Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegt und einen anerkannten vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann Bundesbeiträge beantragen (und erhält bis maximal 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren rückerstattet).

Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren ein übersichtlicher Flyer sowie die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI detaillierter:


> Informationsflyer des SBFI «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen»
 

> www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

 

Bitte beachten Sie:

Alle Seminare zur Prüfungsvorbereitung, welche von der NVS angeboten werden, sind auf der Liste des SBFI aufgeführt und damit beitragsberechtigt (Link auf Vorversion der SBFI-Liste).

In der Detail-Ansicht der einzelnen NVS Seminare finden Sie zur Sicherheit nochmals den konkreten Vermerk, ob der gewählte Kurs unterstützt wird.


> NVS Seminare in der Übersicht

 

Das illustre, rund 2-minütige Video erklärt das Vorgehen mit konkreten Beispielen:

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen und darf nicht bereits kantonal subventioniert sein.
  2. Die/der Absolvierende muss den Kurs bezahlen (Rechnung und Zahlungsbestätigung der Kursanbieter auf entsprechenden Namen ausgestellt).
    Bitte sammeln Sie die Rechnungen bis zum Mindestbetrag von CHF 1'000.-.
  3. Die/der Absolvierende muss die Prüfung nach dem 1. Januar 2018 ablegen.
    Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  4. Die/der Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

 

Bundesbeitrag beantragen - und so funktioniert's

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

  1. Sie registrieren sich über das Onlineportal (ab 2018 möglich).
    Nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung reichen Sie Ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  2. Sie laden die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) hoch.
    Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) haben Sie von Ihrem Kursanbieter erhalten.
  3. Sie laden die Prüfungsverfügung hoch.
    Die Prüfungsverfügung haben Sie von der Prüfungsträgerschaft erhalten.
  4. Sie erhalten Ihren Bundesbeitrag.
    Der Bund prüft Ihre Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, zahlt er Ihnen den Bundesbeitrag aus.

 


Antrag auf Teilbeträge vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung

Personen, welche die Kursgebühren bis zum Absolvieren der HFP nicht selber tragen können, stellen beim SBFI einen Antrag auf Teilbeträge. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Quelle: Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Kontakt

NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
CH-9100 Herisau

T +41 71 352 58 80
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