Gesetzgebung auf kantonaler Ebene
Die Gesetzgebung im Bereich Gesundheit ist grundsätzlich Sache der Kantone. Für einzelne Bereiche gibt es jedoch übergeordnete Bundesgesetze (vgl. Gesetzgebung Bund) und auch die neuen Berufe der Komplementär- und Alternativmedizin (KAM) haben ihre Grundlage im eidgenössischen Berufsbildungsgesetz.
Die konkreten Arbeitsbedingungen werden jedoch durch die kantonalen Gesundheits-Gesetze und die zugehörigen Verordnungen geregelt. Die NVS nimmt jeweils Stellung bei Revisionen kantonaler Gesundheits-Gesetze und –Verordnungen.
Eine Übersicht sämtlicher kantonaler (Gesundheits-)Gesetze finden Sie auf dem Portal «LexFind» in der Rubrik «Gesundheitswesen» resp. unter dem jeweiligen Kanton.
> Online-Portal zur Schweizer Gesetzgebung «LexFind»
Folgende Kantone anerkennen das SPAK Label, die NVS A-Mitgliedschaft für die Berufsausübungsbewilligung ihres Kantons:
(Der hinterlegte Link führt zum jeweiligen kantonalen Gesundheitsgesetz)
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden erlässt einen Teil der kantonalen Prüfung wenn der/die Kandidat/in SPAK anerkannt ist.
Da die Gesundheitsgesetze von Kanton zu Kanton variieren, finden Sie auf unserer Webseite
- für jeden Schweizer Kanton ein Kantonsblatt mit den konkreten kantonalen Bestimmungen.
> zu den Kantonsblättern
Als hilfreiche Dienstleistung finden unsere Mitglieder ausserdem im geschützten Mitgliederbereich («my NVS»)
- die Pharmalex-Liste, die Übersicht gibt über die kantonale Bewilligungspraxis und die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln
> Übersicht zur kantonalen Bewilligungspraxis und Arzneimittelabgabe