Tarif 590
Wieso ein einheitlicher Tarif?
Bisher herrschte in der Abrechnung der vielgestaltigen Tätigkeiten innerhalb von Komplementärtherapie und Naturheilkunde eher Wildwuchs:
Die Vielzahl an Therapieformen und Methoden, deren unterschiedliche Benennung durch die verschiedenen Registrierungsstellen sowie die uneinheitliche Rechnungsstellung der Therapeutinnen und Therapeuten stellten für die Abrechnungspraxis der Versicherer eine Herausforderung dar.
Das «Versichererteam Komplementärmedizin» (Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Swica und Visana) hat darauf vor einigen Jahren mit dem sogenannten Tarif 590 zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen reagiert.
Seit 1. Januar 2018 ist für die Therapeutinnen und Therapeuten die Abrechnung nach Tarif 590 verbindlich, dies mittels entsprechender Software oder PDF-Rechnungsformular.
Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Der Tarif 590 listet Therapien, Verrichtungen und Techniken auf und ordnet ihnen Abrechnungsziffern zu. Er dient der einheitlichen Benennung der von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen, beinhaltet jedoch keine Preise und sagt nichts über die Vergütung der Leistungen durch die Versicherer aus.
Der Tarif gilt unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit oder Registrierung.
Aktuellste Entwicklung
Wer als Therapeutin resp. Naturheilpraktiker bis jetzt noch mit dem PDF-Formular für die Rechnungsstellung nach Tarif 590 arbeitet, aufgepasst:
Dieses Rechnungsformular als PDF-Version wird nur noch bis 2020 zur Verfügung gestellt, die bisherigen PDF-Versionen können noch bis längstens Ende 2021 benutzt werden.
> News-Beitrag «Tarif 590: PDF-Rechnungsformular nur noch bis Ende 2021 akzeptiert» lesen
Dokumente und Formulare zum Tarif 590
Die aktuell gültige Version des Tarifs 590 kann auf der Webseite der SASIS AG eingesehen respektive heruntergeladen werden:
> Webseite der SASIS AG: Tarif 590 (aktuelle Version)
Das aktuell gültige Rechnungsformular finden NVS A-Mitglieder in unserem geschützten Mitgliederbereich zum Download. Dort finden sich auch das aktuellste Rundschreiben der Versicherer, die Wegleitung inkl. FAQ mi detaillierten Informationen zur Anwendung des Tarif 590.
> NVS Mitgliederbereich: Rechnungsformular Tarif 590 (inkl. Wegleitung/FAQ)
Kontakt
NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
CH-9100 Herisau
T +41 71 352 58 80
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