Ausbildung

Kosmosblumenfeld mit blauem Himmel

Die NVS unterstützt ihre Mitglieder in ihrer Berufsausbildung. Sie informiert zu Fragen betreffend die Übergangsregelung und das Gleichwertigkeitsverfahren sowie bei der Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung HFP.

Eidgenössisches Diplom Naturheilpraktiker*in

Die Verbände der Naturheilkunde sind in der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin OdA AM zusammengeschlossen. Sie ist Trägerin der seit 2015 vom Bund anerkannten Höheren Fachprüfung (HFP) für Naturheilpraktiker*innen, des ersten anerkannten Abschlusses in Europa. Die OdA AM ist zuständig für die Anerkennung des eidgenössischen Diploms und führt die Prüfungen durch. Und sie vertritt die Interessen der Trägerverbände gegenüber Bundesbehörden, den Kantonen und den Krankenversicherungen.

Ein Abschluss mit vier Fachrichtungen

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen dieser Prüfung erhalten das eidgenössische Diplom als Naturheilpraktiker*in in einer der vier Fachrichtungen:
 

  • Ayurveda-Medizin
  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin TCM
  • Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN

Weitere Ausbildungswege für Naturheilpraktiker*innen

Wer über relevante Vorbildung und praktische Erfahrung verfügt, kann mit einem sogenannten Gleichwertigkeitsverfahren einzelne Modulzertifikate oder das Zertifikat OdA AM erlangen. Angerechnet werden:

  • bisherige Aus- und Weiterbildungen
  • Berufs- und Praxistätigkeiten
  • bestandene Abschlussprüfungen

Das Gleichwertigkeitsverfahren ermöglicht, das Zertifikat OdA AM zu beantragen oder zur Höheren Fachprüfung zugelassen zu werden.

Es gibt es zwei Wege für das Gleichwertigkeitsverfahren:

  • das standardisierte kostengünstige Verfahren über die NVS
  • das individuelle Verfahren über die OdA AM

Die standardisierte Prüfung wird ausschliesslich NVS A-Mitgliedern angeboten. Für einen Statuswechsel in die A-Mitgliedschaft nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

mehr zum Standardverfahren über die NVS (Loginbereich «myNVS»)

mehr zur individuellen Prüfung durch die OdA AM

Eidgenössisches Diplom Komplementärtherapeut*in

In der Organisation der Arbeitswelt Komplementärtherapie OdA KT sind die Verbände der Komplementärtherapie zusammengeschlossen. Die Hauptaufgabe der OdA KT ist die Durchführung der Höheren Fachprüfung (HFP) für Komplementärtherapeutinnen und -therapeuten. Wer diese Prüfung erfolgreich absolviert, erhält das eidgenössische Diplom als Komplementärtherapeut*in. Die OdA KT ist zuständig für die Anerkennung des Branchenzertifikats und des eidg. Diploms der anerkannten KT-Methoden. Zudem vertritt sie die Trägerverbände gegenüber den Bundesbehörden, den Kantonen und den Krankenversicherungen.

Weitere Ausbildungswege für Komplementärtherapeut*innen

Für die Höhere Fachprüfung für Komplementärtherapeut*innen wird nur zugelassen, wer das Branchenzertifikat (BZ) erworben hat. Praktizierende, die keine OdA-akkreditierte Ausbildung in der Komplementärtherapie absolviert haben, können ihr Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren erwerben.  

mehr über das Gleichwertigkeitsverfahren

Während 7 Jahren nach Aufnahme einer Methode in die Prüfungsordnung ist es möglich, mit 5 Jahren relevanter Berufspraxis und erfüllten Grundbedingungen direkt zur Höheren Fachprüfung zugelassen zu werden.

mehr über die Übergangsregelung

 

Bundesbeiträge für die Prüfungsvorbereitung 

Möchten Sie sich mit einem Kurs auf die höhere Fachprüfung als Naturheilpraktiker*in oder Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom vorbereiten? Der Bund unterstützt Sie finanziell.

mehr über die Prüfungsvorbereitungen