SPAK Anerkennung
Eine Reihe von Krankenversicherern anerkennt das SPAK Label für die Rückerstattung der Behandlungskosten für zusatzversicherte Patientinnen und Klienten.
> Liste NVS Krankenversicherer
Weitere Abkommen mit Versicherern, Registrierstellen und Methodenverbänden erleichtern oder vergünstigen die dortige Registrierung:
- Die EGK anerkennt weiterhin die NVS A-Mitgliedschaft für die meisten registrierten Methoden. Für die Registrierung ist das Anmeldeformular einzureichen (Anfrage an [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDEwMiwxMTEsMTEwLDEwMCw5NywxMTYsMTA1LDExMSwxMTAsNDUsMTE1LDExMCwxMDEsNDYsOTksMTA0]). Die Weiterbildungskontrolle erfolgt durch die SPAK, so müssen bei der EGK keine Weiterbildungsunterlagen eingereicht werden. Der Beitrag für den Eintrag der erfolgten Weiterbildung ist an die EGK zu entrichten.
- Bei der Asca bezahlen NVS A-Mitglieder CHF 250.- für die Registrierungsgebühr und einen reduzierten Jahresbeitrag von CHF 215.- (statt CHF 320.-). Für die Registrierung ist das komplette Dossier einzureichen. Die Weiterbildungskontrolle übernimmt die SPAK, es müssen bei der ASCA keine Weiterbildungsunterlagen eingereicht werden.
- Mit KineSuisse wurde vereinbart, dass die SPAK die Weiterbildungsbestätigungen der KineSuisse anerkennt. Ausserdem haben aktive KineSuisse-Mitglieder erleichterte Aufnahmebedingungen.
Kantonale Anerkennung
Während die Therapierende aus dem Bereich der Komplementärtherapie fast überall ohne kantonale Bewilligung arbeiten dürfen, ist die Tätigkeit der Naturheilpraktiker*innen in vielen Kantonen mehr oder weniger grosszügig respektive detailliert geregelt.
Mehr zur kantonalen Anerkennung und Berufsausübungsbewilligung finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik «Kantonale Gesetzgebung».
Kontakt
SPAK
Qualität für Naturheilkunde und Komplementärtherapie
Schützenstrasse 42
CH-9100 Herisau
T +41 71 353 90 55
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