Registrierung & Anerkennung

Nahaufnahme von blühenden duftenden Lavendelfeldern in endlosen Reihen bei Sonnenuntergang.

Damit Sie als Therapeut*in Ihre komplementärmedizinischen Methoden über die Zusatzversicherungen der Krankenversicherungen abrechnen können, müssen Sie sie registrieren lassen. Die NVS hat mit Krankenversicherungen, Registrierstellen und Methodenverbänden Abkommen geschlossen, die Ihnen die Registrierung und Anerkennung erleichtern oder begünstigen.

Wege der Registrierung und Anerkennung

Viele Krankenkassen anerkennen das Qualitätslabel SPAK und erstatten die Behandlungskosten für zusatzversicherte Patient*innen und Klient*innen zurück. Lassen Sie bei der SPAK Ihre Therapien und/oder Methoden registrieren.

Weitere Informationen zum Qualitätslabel SPAK: Anforderungen für das Qualitätslabel SPAK

Unsere Partner-Krankenversicherungen anerkennen – zum Teil mit Einschränkungen – die A-Mitgliedschaft der NVS.

Liste der NVS Krankenversicherungen

Krankenversicherungen haben teilweise eigene Registrierstellen und Registrierungsverfahren – auch die EGK und VISANA. Für eine eventuelle Registrierung bei der EGK und/oder VISANA, müssen Sie sich bei den Krankenversicherungen schriftlich anmelden.

So registrieren Sie sich bei der ASCA:
 

  • Anmeldeformular ausfüllen
  • und komplettes Dossier (Unterlagen gemäss Anmeldeformular) der ASCA einreichen

Bei der ASCA bezahlen A-Mitglieder der NVS einen reduzierten Jahresbeitrag. Zudem müssen keine Weiterbildungsunterlagen eingereicht werden, denn die Weiterbildungskontrolle erfolgt durch die SPAK.

Für unser Mitglieder: hier mehr dazu

Als Therapeut*in der Komplementärtherapie und der Naturheilkunde können Sie sich, neben der Anerkennung Ihrer Methoden und Therapien bei der SPAK, im erfahrungsmedizinischen Register EMR eintragen lassen. Das Registrierungsformular finden Sie auf der Website des EMR: EMR Qualitätslabel beantragen

Auch über das Register der APTN Association de praticiens en thérapiens naturelles werden Therapeut*innen bei teils Krankenversicherungen anerkannt.

Therapeut*innen der Komplementärtherapie dürfen fast überall ohne kantonale Bewilligung arbeiten. Die Tätigkeit der Naturheilpraktiker*innen ist in vielen Kantonen mehr oder weniger grosszügig beziehungsweise detailliert geregelt. Informieren Sie sich hier über die kantonale Anerkennung und Berufsausübungsbewilligung: Kantonale Gesetzgebung

Unbedingt alle erlernten Therapien und Methoden registrieren

Mitglieder der NVS sollten sämtliche erlernten Therapien und Methoden registrieren lassen. Es lohnt sich für Sie, alle Ihre Therapien und Methoden zu melden und anerkennen zu lassen, auch nachträglich erlernte Methoden und Therapien.

Eidg. Diplome oder Branchenzertifikate registrieren

Haben Sie ein eidgenössisches Diplom oder ein Branchenzertifikat der OdA KT oder OdA AM erlangt? Dann registrieren Sie die dadurch erlangten Methoden und Therapien bei Ihrer/n Registrierstelle/n. Lassen Sie auch nachträgliche Ausbildungen anerkennen. Bei der SPAK ist dies kostenlos.

Therapien und Methoden registrieren lassen – so funktioniert’s

Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit den entsprechenden Ausbildungsachweisen (inkl. Stundenangaben) der Geschäftsstelle der NVS ein.

zum Formular

Anerkennung durch Krankenversicherungen

Ob eine Behandlung von der Krankenversicherung anerkannt wird, hängt davon ab,

  • welche Leistungen die abgeschlossene Zusatzversicherung der Patient*in enthält
  • ob der Therapeut oder die Therapeutin und seine Methoden und Therapien von der jeweiligen Krankenversicherung anerkannt ist.

Bestätigung der Krankenversicherung

Die Listen der anerkannten Methoden werden ständig aktualisiert. Weisen Sie als Therapeut*innen die Patient*innen deshalb darauf hin, vor der Behandlung eine schriftliche Bestätigung ihrer Krankenversicherung einzuholen, dass die Kosten übernommen werden.

Wichtig: Methode und Namen des oder der Therapeut*in angeben.

Kontakt

NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
Schützenstrasse 42
9100 Herisau | Schweiz
+41 71 352 58 80
nvs@nvs.swiss