Berufsausübungsbewilligung für Therapierende der Naturheilpraktik im Kanton Aargau

Gras mit Tau und Wassertropfen

Der Kanton Aargau geht davon aus, dass in Zukunft nur noch NHP mit eidgenössischem Diplom tätig sind. Was aber passiert mit den Praktizierenden, die bis 31.12.2022 die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erlangen?

Der Kanton scheint dazu bereit zu sein, die entsprechenden Übergangsfristen zu verlängern, nicht zuletzt aufgrund der langen Warteliste für die HFP. Eine definitive Entscheidung dazu steht noch aus und führt zur nächsten Frage:

Was ist mit all denjenigen Personen, die kein eidgenössisches Diplom erlangen?

Für sie ist die NVS wie folgt aktiv:

Auf politischer Ebene

Die NVS ist im Gespräch mit dem Gesundheitsdepartement und anderen Entscheidungsträgern des Kantons, um auf politischer Ebene Einfluss zu nehmen und die Berufsausübung aller Therapierender sicherzustellen. Die Verhandlungen werden von Dr. Renato Kaiser, Vorstandsmitglied, geführt.

Bildung/Alternative zum Eidgenössisches Diplom

Gleichzeitig unterstützt und arbeitet der gesamte Vorstand der NVS mit der OdA AM und den weiteren Mitgliederverbände aktiv an einem unbefristet gültigen Zertifikat als gleichwertige Alternative zum eidg. Diplom (ED). Das geplante Zertifikat ist im Moment noch in Abklärung bei verschiedenen Stellen (u.a. Versicherern und Kantone). Es zeichnet sich allerdings bereits jetzt eine breite Zustimmung und Akzeptanz ab. Wir erwarten bis spätestens Ende Juni 2022 eine definitive Entscheidung.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten oder Fragen direkt zu kontaktieren.

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