Gleichwertigkeitsverfahren OdA AM

Gras mit Tau und Wassertropfen

Noch bis am 31. Dezember 2024 können Naturheilpraktiker*innen der Fachrichtungen Homöopathie, TCM, TEN und Ayurveda Anträge für ein Gleichwertigkeitsverfahren stellen und damit das Zertifikat OdA AM erlangen.

Das Zertifikat geniesst eine hohe Akzeptanz bei Behörden, Krankenversicherungen und Berufsverbänden.

Das Zertifikat OdA AM erhält, wer die Module M1 bis M6 abgeschlossen hat. Langjährige Praktizierende der Naturheilkunde, welche die modulare Ausbildung nicht absolviert haben, können das Zertifikat dank dem Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) erlangen. Anhand eines Antrags wird geprüft, ob bisherige Aus- und Weiterbildungen, Berufs- und Praxistätigkeiten sowie bestandene Abschlussprüfungen den Anforderungen für einzelne oder mehrere Module M1 bis M7 entsprechen. 

Ausgestellte Gleichwertigkeitsbescheinigungen ermöglichen einer Person, das Zertifikat OdA AM (Module M1-M6) zu beantragen und zur Höheren Fachprüfung (Zertifikat OdA AM + Modul M7) zugelassen zu werden.

Zielgruppe

Das GWV richtet sich an

  • Naturheilpraktiker*innen Homöopathie, TCM und TEN, die bis zum 21. November 2022 über eine mindestens 5-jährige Berufspraxis verfügten
  • Naturheilpraktiker*innen Ayurveda-Medizin, die bis zum
    4. April 2023 über eine mindestens fünfjährige Berufpraxis verfügten

Nächste Schritte

A-Mitglieder der NVS können ihren Antrag direkt bei uns einreichen. Die notwendigen Informationen und Formulare finden Sie hier

Allen anderen Praktizierenden steht die individuelle Prüfung durch die OdA AM zur Verfügung.