Noch bis am 31. Dezember 2026 können Naturheilpraktiker*innen der Fachrichtungen Ayurveda, Homöopathie, TCM und TEN Anträge für ein Gleichwertigkeitsverfahren der Module M1 bis M6 stellen und damit das Zertifikat OdA AM erlangen.
Zertifikat OdA AM
Das Zertifikat geniesst eine hohe Akzeptanz bei Behörden, Krankenversicherungen und Berufsverbänden. Ausserdem gilt es während 5 Jahren als Zulassung zur höheren Fachprüfung als Naturheilpraktiker*in, vorbehältlich der weiteren Zulassungsbedingungen gemäss der aktuellen Prüfungsordnung OdA AM.
Das Zertifikat OdA AM erhält, wer die Module M1 bis M6 abgeschlossen hat. Langjährige Praktizierende der Naturheilkunde, welche die modulare Ausbildung nicht absolviert haben, können das Zertifikat dank dem Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) erlangen. Anhand eines Antrags und entsprechenden Nachweisen wird geprüft, ob bisherige Aus- und Weiterbildungen, Berufs- und Praxistätigkeiten sowie bestandene Abschlussprüfungen den Anforderungen für einzelne oder mehrere Module M1 bis M6 entsprechen.
Zielgruppe
Das GWV richtet sich an Naturheilpraktiker*innen Ayurveda, Homöopathie, TCM und TEN, die über eine mindestens 5-jährige Berufspraxis verfügen.
Nächste Schritte
A-Mitglieder der NVS, welche frühestens seit 2005 A-Mitglied sind, können ihren Antrag direkt bei uns einreichen. Die notwendigen Informationen und Formulare finden Sie hier.
Allen anderen Praktizierenden steht die individuelle Prüfung durch die OdA AM zur Verfügung.