Helsana gibt Übergangsfrist bekannt

Blüten eines Apfelbaums

Ab dem 1. Januar 2026 anerkennt die Krankenversicherung Helsana keine neuen Therapeut*innen mehr für bestimmte komplementärmedizinische Methodengruppen. Für bestehende Anerkennungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2040.

Die Krankenversicherung Helsana akzeptiert ab dem 1. Januar 2026 die EMR-Methodengruppen Nr. 131 (Naturheilkundliche Praktiken) und Nr. 185 Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) nicht mehr als gültige Grundlage für die Anerkennung von Therapierenden.

Ab dem 1. Januar 2026 akzeptiert sie bei von ihr anerkannten Therapiemethoden nur noch Therapeut*innen, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • Eidgenössisches Diplom
  • Branchenzertifikat der OdA KT
  • Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA ARTECURA
  • Zertifikat der OdA AM
  • Eidgenössischer Fachausweis
  • Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie


Übergangsfrist bis 2040

Alle bisher oder bis spätestens 31. Dezember 2025 anerkannten Therapeut*innen werden während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2040 weiterhin anerkannt. Kommt es während der Übergangsfrist zu einer Unterbrechung der Anerkennung, gelten für eine spätere Wiederanerkennung die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Voraussetzungen.

Ab dem 1. Januar 2041 erlischt die Anerkennung für eine von der Helsana anerkannte Methode, wenn für diese keiner der oben erwähnten Berufsabschlüsse vorliegt.

Die Methoden der folgenden beiden Listen werden nur noch bis zum 31. Dezember 2040 vergütet:


Regelungen für bis Ende 2024 anerkannte Therapeut*innen

Für Therapeut*innen, die bis Ende 2024 anerkannt wurden, gelten bis Ende 2040 unter Umständen noch frühere Anerkennungskriterien. Eine Übersicht der per 1. Januar 2025 gültigen Anerkennungen, inklusive damals noch akzeptierter Berufsabschlüsse, finden Sie im folgenden Dokument:


Weitere Informationen

Die aktuell veröffentlichten Anerkennungsbedingungen gelten bis auf Weiteres und können von Helsana jederzeit angepasst werden. Informieren Sie sich auf der Website von Helsana über die jeweils gültigen Voraussetzungen.

zur Website von Helsana