Die Krankenversicherung Helsana akzeptiert ab dem 1. Januar 2026 die EMR-Methodengruppen Nr. 131 (Naturheilkundliche Praktiken) und Nr. 185 Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) nicht mehr als gültige Grundlage für die Anerkennung von Therapierenden.
Ab dem 1. Januar 2026 akzeptiert sie bei von ihr anerkannten Therapiemethoden nur noch Therapeut*innen, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
- Eidgenössisches Diplom
- Branchenzertifikat der OdA KT
- Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA ARTECURA
- Zertifikat der OdA AM
- Eidgenössischer Fachausweis
- Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie
Übergangsfrist bis 2040
Alle bisher oder bis spätestens 31. Dezember 2025 anerkannten Therapeut*innen werden während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2040 weiterhin anerkannt.
Ab dem 1. Januar 2041 erlischt die Anerkennung für eine von der Helsana anerkannte Methode, wenn für diese keiner der oben erwähnten Berufsabschlüsse vorliegt.
Die Methoden der folgenden beiden Listen werden nur noch bis zum 31. Dezember 2040 vergütet:
Weitere Informationen
Auf der Website der Helsana finden Sie diese und weitere Informationen für Fachpersonen der Komplementärmedizin.