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Gras mit Tau und Wassertropfen

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sich mit möglichen Bewilligungen für eidgenössische Naturheilpraktiker*innen befasst, die zusätzlich eine Methode der Komplementärtherapie anwenden wollen.

Sind Sie eidgenössische Naturheilpraktiker*in im Kanton Appenzell Ausserrhoden und möchten zusätzlich eine Methode der Komplementärtherapie anwenden, für die Sie über ein Branchenzertifikat OdA KT verfügen?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden sieht in einem solchen Fall im Rahmen einer Einzelfallprüfung folgende Lösung als denkbar:

  • unbefristete Bewilligung zur Berufsausübung als eidg. Naturheilpraktiker*in
  • unbefristete Bewilligung zur Berufsausübung einer Methode der Komplementärtherapie unter Sicherstellung der Supervision über die gesamte Tätigkeitsdauer

Wichtig: Die Berufsbezeichnung lautet weiterhin eidg. Naturheilpraktiker*in. Eine Bezeichnung als Komplementärtherapeut*in ist aufgrund des fehlenden eidgenössischen Diploms ausgeschlossen.

Das konkrete Vorgehen hängt von der individuellen Dossierprüfung ab.

 

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