Sind Sie eidgenössische Naturheilpraktiker*in im Kanton Appenzell Ausserrhoden und möchten zusätzlich eine Methode der Komplementärtherapie anwenden, für die Sie über ein Branchenzertifikat OdA KT verfügen?
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden sieht in einem solchen Fall im Rahmen einer Einzelfallprüfung folgende Lösung als denkbar:
- unbefristete Bewilligung zur Berufsausübung als eidg. Naturheilpraktiker*in
- unbefristete Bewilligung zur Berufsausübung einer Methode der Komplementärtherapie unter Sicherstellung der Supervision über die gesamte Tätigkeitsdauer
Wichtig: Die Berufsbezeichnung lautet weiterhin eidg. Naturheilpraktiker*in. Eine Bezeichnung als Komplementärtherapeut*in ist aufgrund des fehlenden eidgenössischen Diploms ausgeschlossen.
Das konkrete Vorgehen hängt von der individuellen Dossierprüfung ab.