Eidgenössisch diplomierte Naturheilpraktiker*innen aller Fachrichtungen, welche im Besitz der Titelführungsbewilligung sind, haben gemäss der kantonalen Gesundheitsdirektion die Erlaubnis, invasive Tätigkeiten, wie Darmeinläufe, anzuwenden, sofern sie nachweisen können, dass diese Tätigkeiten in ihrer Ausbildung theoretisch und praktisch gelehrt wurden.
Colon-Hydrotherapien
Die Gesundheitsdirektion hat nun auch ihre Vollzugspraxis hinsichtlich Colon-Hydrotherapien angepasst.
Da diplomierte Naturheilpraktiker*innen mit der Fachrichtung TEN im Rahmen ihrer Ausbildung die grundsätzlichen Kompetenzen für invasive Tätigkeiten erlangen und normale (einfache) Darmeinläufe Bestandteil der Ausbildungsressource TEN-Ausleitungsverfahren bilden, dürfen diplomierte Naturheilpraktiker*innen mit der Fachrichtung TEN auch die Methode Colon-Hydrotherapie ausüben, sofern sie für diese Methode eine zusätzliche Ausbildung absolviert haben und den entsprechenden Nachweis vorlegen können (auch wenn die Ausbildung nicht anerkannt ist).
Delegation
Lesen Sie mehr über die Delegation an Personen ohne eidgenössischen Abschluss in unserem Merkblatt.