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Gras mit Tau und Wassertropfen

Im Kanton Bern können Therapeut*innen der Ayurveda-Medizin keine Berufsausübungsbewilligung erteilt werden, weil in der Gesundheitsverordnung diese Fachrichtung (als Beruf) nicht aufgeführt ist. Deshalb konnten diese Naturheilpraktiker*innen bisher auch keine Darmeinläufe vornehmen, weil die diesbezügliche rechtliche Situation unklar war.

Eine kürzlich Anfrage der POKO beim zuständigen Amtsvorsteher bezüglich der Anpassung der Gesundheitsverordnung, dass auch Naturheilpraktiker*innen mit eidg. Diplom in der Fachrichtung Ayurveda-Medizin eine Berufsausübungsbewilligung analog der anderen Fachrichtungen erteilt wird, hatte eine positive Rückmeldung: Eine Revision der Gesundheitsverordnung ist bereits geplant, deren Vernehmlassung ist für Anfangs 2023 vorgesehen. Die Revision wird sich inhaltlich an den Regelungen des Kantons Luzern orientieren.

Der Amtsvorsteher bestätigte ausserdem, dass Therapeut*innen der Ayurveda-Medizin mit eidg. Diplom/Zertifikat OdA AM bis zur Umsetzung bewilligungsfrei therapieren und auch Darmeinläufe vornehmen dürfen.