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Gras mit Tau und Wassertropfen

Die POKO hat eine Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung des Kantons für die Teilrevision von Gesundheitsgesetz, Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung abgegeben.

Vorgesehen ist im Wesentlichen, dass die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung neu nur noch für Naturheilpraktiker*innen mit dem eidgenössischen Diplom möglich ist. Die fünfjährige Mentoratszeit kann mit dem Zertifikat OdA AM absolviert werden. Die Teilrevision sieht neu vor, dass auch Therapeut*innen der Komplementärtherapie (Methoden der OdA KT) bewilligungspflichtig sein sollen. Die OdA Komplementärtherapie lehnt dies ab und wünscht stattdessen lediglich eine Meldepflicht. Neben den beiden OdAs hat auch der Dakomed (Dachverband Komplementärmedizin) im Sinne der beiden Berufe eine Vernehmlassungsantwort verfasst und wie die POKO OdA AM für bisherige Bewilligungsinhaber*innen eine Besitzstandswahrung gefordert.

Die NVS – Ihr Berufsverband, hat durch Dr. Renato Kaiser, Vorstandsmitglied NVS, an der Stellungnahme der POKO mitgearbeitet. Besonders erfreulich: der Kanton TG beabsichtigt den Art. 49 VAM (Abgabebewilligung von Heilmitteln für NHP ED) in kantonales Recht zu überführen. Sie möchten sich fit machen für die Heilmittelabgabe? Dann empfehlen wir Ihnen unser Seminar "Produkteabgabe in der therapeutischen Praxis". 

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