Sachkundenachweis für Laserakupunktur-Therapierende

Gras mit Tau und Wassertropfen

Für Praktizierende von Laserakupunktur ist ab 1. Juni 2024 der Sachkundenachweis obligatorisch!

Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Davon betroffen ist auch die Behandlung der Akupunktur mittels Laser.

Therapeut*innen, welche Laserakupunktur weiterhin anwenden, müssen eine 2 ½ -tägige Weiterbildung absolvieren, bestehend aus zwei Modulen inkl. Abschlussprüfung.

Die Weiterbildung kann - Stand heute - ausschliesslich bei der Chiway Akademie in Winterthur absolviert werden. Da das Interesse sehr gross ist und die Frist bis zur Umsetzung relativ kurz, empfehlen wir Ihnen, sich rasch möglichst anzumelden. Diese Fortbildung wird von der SPAK als Weiterbildung anerkannt.

Momentan laufen noch Abklärungen, ob das Bildungszentrum der Paramed SAKE auch eine entsprechende Weiterbildung anbieten wird. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Hier sind weitere Informationen zum Thema zu finden: