Wir haben Sie im Mai 2023 darüber informiert, dass für Praktizierende der Laserakupunktur ab dem 1. Juni 2024 der Sachkundenachweis obligatorisch ist. Die «Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» legt fest, dass Akupunktur mit Laser nur von Ärzt*innen und Personen mit einem Sachkundenachweis durchgeführt werden darf, siehe Art. 5 Abs. 1 V-NISSG.
Neuer Weiterbildungs-Anbieter
Der Sachkundenachweis wird durch eine 2 ½-tägige Weiterbildung erlangt, bestehend aus zwei Modulen und einer Abschlussprüfung.
Die Weiterbildung konnte bis anhin nur bei der Chiway Akademie in Winterthur absolviert werden.
Auf Anregung der NVS bietet nun das Bildungszentrum der Paramed SAKE in Bern ebenfalls eine entsprechende Weiterbildung an. Per Ende März 2024 hat das Bundesamt für Gesundheit die SAKE als Kursort zur Abnahme der Sachkundenachweise aufgenommen in die «Verordnung des EDI über die Sachkundenachweise für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall». Die SPAK (Qualitätssicherungsstelle der NVS) anerkennt die Ausbildung als Weiterbildung und vergütet 18.5 Stunden.
Kontrolle durch die Kantone
Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Diese müssen sicherstellen, dass alle Personen, die ein Lasergerät bedienen, einen Sachkundenachweis erworben haben. Die zuständigen Behörden sind befugt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
- häufige Fragen und Antworten: FAQ Sachkundenachweis Laserakupunktur
- Informationen vom BAG: Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall (admin.ch)