Die Krankenversicherung Helsana akzeptiert bei von ihr anerkannten Therapiemethoden ab dem 1. Januar 2025 nur noch Therapeut*innen, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
- Eidgenössisches Diplom
- Branchenzertifikat der OdA KT
- Branchenzertifikat der OdA ARTECURA und Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie
- Zertifikat der OdA AM
- Eidgenössischer Fachausweis
- Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie
- Naturheilkundliche Praktiken, EMR-Methodennummer 131
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), EMR-Methodennummer 185
Alle bisher oder bis spätestens 31. Dezember 2024 anerkannten Therapeut*innen werden während einer Übergangsfrist weiterhin anerkannt. Wann die Übergangsfrist endet, ist noch nicht bekannt. Die Helsana wird das Ende der Übergangsfrist spätestens 12 Monate vor deren Ablauf bekanntgeben.
Von der neuen Regelung sind die Methoden gemäss dieser Liste betroffen. Auf der Website der Helsana finden Sie diese und weitere Informationen für Fachpersonen der Komplementärmedizin.
Streichung Therapiemethoden
Die Helsana streicht per 1. Januar 2025 ausserdem Therapiemethoden der Komplementärmedizin. Als Grund gibt Helsana eine geringe Nachfrage nach den betroffenen Methoden an. Welche Methoden gestrichen werden, will die Helsana nicht kommunizieren. Die betroffenen Therapeut*innen wurden von der Helsana jedoch bereits informiert.
Der NVS ist bekannt, dass folgende Methoden gestrichen werden:
- Eutonie Gerda Alexander
- Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie
- Sophrologie
- Tomatis
Per 1. Januar 2025 wird die Helsana ihre Liste der anerkannten Therapiemethoden auf Ihrer Website veröffentlichen.
Alle aktuellen Informationen zu den Krankenversicherungen finden unsere Mitglieder im Dokument «Update Versicherungen».