Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes

Blüten eines Apfelbaums

Der Kanton Zürich überarbeitet sein Gesundheitsgesetz umfassend. Mit der Totalrevision sollen verschiedene Bundesvorgaben übernommen und die Bewilligungspflicht für Gesundheitsberufe neu geregelt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat einen Entwurf für das neue Gesundheitsgesetz (GesG) erarbeitet und zur Vernehmlassung freigegeben. Die Totalrevision dient dazu, das kantonale Recht an verschiedene bundesrechtliche Vorgaben anzupassen und den schweizweiten Harmonisierungsprozess weiter voranzutreiben.

Titelführungsbewilligung soll abgeschafft werden

Im Rahmen des neuen Gesetzesentwurfs reagiert der Kanton Zürich auf Forderungen mehrerer Berufsverbände, zusätzliche Gesundheitsberufe unter eine Bewilligungspflicht zu stellen. Neu sollen alle selbständig tätigen Naturheilpraktiker*innen und Komplementärtherapeut*innen eine generelle Berufsausübungsbewilligung benötigen. Damit entfällt künftig die separate Titelführungsbewilligung für Inhaber*innen eines eidgenössischen Diploms. Für bereits praktizierende Fachpersonen sieht der Kanton eine grosszügige Übergangsregelung vor.

Exklusive Informationen für NVS Mitglieder

Die NVS hat für ihre Mitglieder eine Informationsveranstaltung zu den geplanten Gesetzesänderungen durchgeführt. Die wichtigsten Fragen und Antworten daraus haben wir zum Nachlesen zusammengestellt. Mitglieder finden das vollständige Dokument im geschützten Mitgliederbereich.

zu den Fragen & Antworten