Das aktuell geltende Gesundheitsgesetz (GesG) des Kantons Zürich wird umfassend überarbeitet. Der Regierungsrat hat einen Gesetzestext für das neue Gesundheitsgesetz ausgearbeitet und zur Vernehmlassung gestellt. Im Rahmen der Totalrevision wurden verschiedene bundesrechtliche Bestimmungen übernommen und den Harmonisierungsprozess weiter vorangetrieben.
Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wird den Begehren diverser Berufsverbände nachgekommen, weitere Berufe des Gesundheitswesens unter eine Bewilligungspflicht zu stellen. Mit der Einführung der generellen Bewilligungspflicht für selbständig praktizierende Naturheilpraktiker*innen und Komplementärtherapeut*innen wird es die Titelführungsbewilligung für Personen mit einem eidgenössischen Diplom nicht mehr geben.
Der Kanton sieht nun aber eine grosszügige Übergangsregelung für Praktizierende vor.
Informieren Sie sich über die Neuerungen des Gesundheitsgesetzes im Kanton Zürich. Klären Sie offene Fragen und bleiben Sie auf dem neusten Stand, um die nötigen Vorkehrungen für Ihre Berufsausübungsbewilligung zu treffen.
Kursziele
Die Teilnehmenden:
- erwerben Kenntnisse über die geplanten Änderungen
- wissen, welche Voraussetzungen für selbständige und unselbständige Therapierende nach Inkraftsetzung des neues Gesundheitsgesetzes im Kanton ZH gelten
- kennen die Übergangsbestimmungen
- wissen, wie sie eine Berufsausübungsbewilligung erhalten
Kursleitung
Dr. R. Renato Kaiser
dipl. Apotheker ETH
Vorstandsmitglied NVS
Mitglied der Politischen Kommission OdA AM
Daten
Dienstag, 16. Juni 2026
Zeiten
12:15–13:15 Uhr
Ort
Webinar
Kosten
kostenlos
Dauer
1 h
Kursstunden
1 h
Zielgruppe
Naturheilpraktiker*innen und Komplementärtherapeut*innen mit eigener Praxis im Kanton Zürich und solche, die unter Aufsicht praktizieren.