Änderung bei SWICA: orthomolekulare Therapie ab 1. Juli 2026

Blüten eines Apfelbaums

SWICA passt ihre bisherige Praxis bei der orthomolekularen Therapie per 1. Juli 2026 an. Nach den der NVS vorliegenden Informationen entfällt ab diesem Datum die Kostenübernahme für Behandlungen in diesem Zusammenhang.

SWICA wird die orthomolekulare Therapie ab 1. Juli 2026 nicht mehr als anerkannte Therapiemethode führen. Gemäss den der NVS vorliegenden Informationen betrifft dies sämtliche Behandlungen in diesem Zusammenhang, insbesondere die Tarifziffern 1082, 1310 und 1208.

SWICA begründet diesen Schritt unter anderem damit, dass die dabei eingesetzten Arzneimittel grösstenteils der Negativliste gemäss Zusatzbedingungen zugeordnet sind. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Information der Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn.

Die NVS informiert, sobald bestätigte weitere Informationen vorliegen.