Im Kanton Basel-Landschaft gelten seit dem 1. Juni 2025 neue Bestimmungen zur Berufsausübung und Betriebsbewilligung für Naturheilpraktiker*innen.
Die Informationen dazu finden unsere Mitglieder im aktuellen Kantonsblatt. Praktizierende im Kanton Basel-Landschaft wurden von uns bereits direkt per E-Mail über die konkreten Änderungen informiert.