Anpassungen Tarif 590 per 1. Januar 2026

Blüten eines Apfelbaums

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Tarif 590 neue Regelungen für die Abrechnung bestimmter Methoden in Kraft.

Zum Jahresbeginn 2026 werden im Tarif 590 diverse Tarifziffern angepasst. Die Änderungen sind administrativer Natur und betreffen vor allem die Zusammenführung einzelner Tarifziffern sowie Anpassungen im Kapitel 5.4.

Zusammenführung mehrerer Akupunktur-Methoden
Neu werden die Methoden Laser-Akupunktur (1064), Moxibustion (1071) und Ohrakupunktur (1077) unter der Tarifziffer 1004 Akupunktur geführt. Damit entfällt die bisherige separate Abrechnung dieser Methoden. 

Änderungen im Kapitel 5.4
Zudem werden die Tarifziffern Bioresonanz-Therapie (1027) und Dorn/Breuss-Therapie (1141) aus dem Kapitel 5.4 gestrichen, das die Verrichtungen der Naturheilpraktiker*innen Fachrichtung TEN zusammenfasst. Die beiden Methoden bleiben jedoch als Einzelmethoden bestehen und können weiterhin regulär abgerechnet werden.

Informationen für Mitglieder
Unsere Mitglieder finden die vollständige Änderungsübersicht wie gewohnt im geschützten Mitgliederbereich. Ausserdem wurden die FAQ zum Tarif 590 überarbeitet. Die Änderungen sind hervorgehoben. 
Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns am besten via E-Mail an nvs@nvs.swiss.

zur Änderungsübersicht

zu den FAQ
 

Veranstaltungshinweis: Tarif 590 richtig anwenden

Für alle Therapeut*innen, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten, bietet die NVS im Mai 2026 ein praxisorientiertes Seminar zur korrekten Anwendung des Tarif 590 an. Sie lernen, wie Sie Ihre Leistungen richtig abrechnen und können offene Fragen direkt mit der Expertin Funda Birrer klären.

zur Veranstaltung