Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, verursacht durch Sie oder Ihren Praxisbetrieb. Bei Schadenfällen beurteilen nebst den Strafbehörden auch die Versicherungen das Verhalten im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht.
Sorgfalt entscheidet über Leistung
Gemäss Artikel 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen Versicherungen ihre Leistungen kürzen, wenn ein Schaden grobfahrlässig verursacht wurde. Das bedeutet: Wer sich nicht an die gebotene Sorgfalt hält, muss im Ernstfall mit finanziellen Einbussen rechnen, insbesondere bei Haftpflichtfällen mit Personenschäden.
Im Merkblatt «Grobfahrlässigkeit» finden unsere Mitglieder eine kompakte Übersicht über die wichtigsten rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte zum Thema.
Gut zu wissen
Die Allianz als Versicherung der NVS Berufshaftpflichtlösung verzichtet grundsätzlich auf ihr Recht, bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens eine Kürzung vorzunehmen. Die Übersicht zu dieser und weiteren attraktiven Kollektivversicherungen finden Sie auf der Website unseren Versicherungspartners solution+benefit.