Durch das Gleichwertigkeitsverfahren kann das Zertifikat OdA AM beantragt werden, welches eine hohe Akzeptanz bei Behörden, Krankenversicherern und Berufsverbänden geniesst. Vorbehalten bleiben einzig die jeweiligen kantonalen Bestimmungen.
Diese Dienstleistung richtet sich vor allem an jene Therapierende, die:
- über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis verfügen
- Bedenkzeit benötigen, um zu entscheiden, ob sie das eidg. Diplom erlangen möchten
- in den nächsten Jahren, z.B. altershalber, ihre Tätigkeit aufgeben werden
Zudem ermöglicht das Zertifikat während fünf Jahren ab Ausstellungsdatum die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) OdA AM, sofern die weiteren Zulassungsbedingungen erfüllt werden.
Sämtliche Unterlagen und Formulare zum Gleichwertigkeitsverfahren finden Sie hier.
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