Am 12. Juni 2025 entschied der Ständerat, die ärztliche Komplementärmedizin weiterhin im Leistungskatalog der Grundversicherung zu belassen. Die abgelehnte Motion des FDP-Nationalrats Philippe Nantermod sah vor, die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zu streichen.
Ständerat lehnt Motion deutlich ab
Nachdem der Nationalrat der Motion im vergangenen Herbst knapp zugestimmt hatte, hat der Ständerat die Motion nun klar abgelehnt – ohne Gegenstimme. Bestimmte komplementärmedizinische Behandlungen, die durch Fachärzt*innen mit komplementärmedizinischer Weiterbildung durchgeführt werden, bleiben damit weiterhin Teil der solidarisch finanzierten Grundversorgung (siehe Info BAG).
Nantermod forderte Wahlfreiheit
Philippe Nantermod argumentierte, dass für viele komplementärmedizinische Behandlungen keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliege. Er bezeichnete sie als Glaubenssache – und stellte daher infrage, ob die Allgemeinheit deren Kosten tragen solle.
Deutliches Signal für Komplementärmedizin
Das klare Nein des Ständerats ist ein starkes Zeichen für die Komplementärmedizin. Der Entscheid stützt sich nicht zuletzt auf den Volksentscheid von 2009, bei dem sich eine Mehrheit der Bevölkerung dafür ausgesprochen hatte, bestimmte komplementärmedizinische Leistungen in die Grundversicherung aufzunehmen.