Mitglieder-Frage: «Darf ich Künstliche Intelligenz (KI) in meinem Praxisalltag als Zweitmeinung einsetzen oder Behandlungspläne damit erstellen?»
Antwort NVS
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der therapeutischen Praxis bringt spezifische rechtliche und ethische Pflichten mit sich. Verantwortungsvoll eingesetzt, kann KI den Praxisalltag sinnvoll unterstützen, zum Beispiel bei Recherchen, Dokumentationen oder organisatorische Aufgaben. Sie ist aber weder als eigenständige diagnostische Instanz noch für Therapieentscheidungen zugelassen. Die behandelnde Fachperson trägt stets die volle Verantwortung – insbesondere für Datenschutz, Patientensicherheit und die fachliche Überprüfung von KI-Ergebnissen.
Wissenschaftlicher Kontext
Ein aktueller Beitrag auf Medinside greift die Ergebnisse einer internationalen Studie auf, die im Juni 2025 in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) veröffentlicht wurde. Die Forschenden zeigen darin, dass Teams aus medizinischen Fachpersonen und Künstlicher Intelligenz (KI) klinische Fälle deutlich präziser diagnostizieren als Menschen oder KI allein. Entscheidend ist dabei, dass Mensch und Maschine unterschiedliche Fehler machen und sich in ihrer Kombination gegenseitig ergänzen. Während KI bei strukturierten Mustern oder seltenen Krankheitsbildern punktet, bringen Fachpersonen klinische Erfahrung, Kontextwissen und ethisches Urteilsvermögen ein. Die Studie zeigt somit nicht nur das Potenzial von KI als Unterstützung in der Diagnostik, sondern auch, wie wichtig eine klare Rollenverteilung bleibt: Die Verantwortung für Beurteilungen und Entscheidungen liegt weiterhin bei der behandelnden Person.
Zusatzinformationen für Mitglieder
Wir haben ein umfassendes Merkblatt erstellt, das nicht nur die rechtlichen Grundlagen aufzeigt, sondern auch praxisnahe Einsatzmöglichkeiten und hilfreiche Tipps zur Formulierung von Anweisungen an KI («Prompts») und ein Glossar mit Begriffen rund um KI enthält.
Organisatorische Empfehlungen
Wenn Sie KI in Ihrer Praxis einsetzen möchten, empfehlen wir, eine interne Richtlinie zu erstellen. Diese sollte die sichere, rechtskonforme und verantwortungsvolle Nutzung von KI regeln. Unsere Mitglieder erhalten dazu eine praktische Vorlage, die sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen lässt.
Weiterführende Informationen
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW und der Berufsverband Schweizer Ärtz*innen FMH haben das Thema KI im Gesundheitswesen ebenfalls rechtlich eingeordnet.