In der Petition «Erhalt Methodenvielfalt in der Methode OdA AM TEN / inkl. Prüfung & Fallarbeit P1 der HFP», die auf der Plattform openPetition veröffentlicht wurde, wird gefordert, dass bei der Höheren Fachprüfung in der Fachrichtung TEN neben der Humoralmedizin auch weitere therapeutische Ansätze und Konstitutionslehren berücksichtigt werden. Dies soll gemäss Petition sowohl im Berufsbild als auch bei der Bewertung aller Prüfungsteile, einschliesslich der Fallarbeit P1, zum Tragen kommen.
Die NVS unterstützt die Vielfalt innerhalb der TEN ausdrücklich, empfiehlt jedoch, die Petition nicht zu unterzeichnen, da sie in ihrer aktuellen Form aus Sicht des Verbands zentrale Fragen der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Höheren Fachprüfung unzureichend berücksichtigt.
Qualität, Anerkennung und Vertrauen stehen im Zentrum
Die Traditionelle Europäische Naturheilkunde ist ein über Jahrhunderte gewachsenes Medizinsystem, das von unterschiedlichen Strömungen und therapeutischen Ansätzen geprägt ist. Diese Vielfalt wird in der Praxis gelebt und von den Mitgliedern der NVS getragen. Gleichzeitig bildet die Humoralmedizin in der Schweiz die verbindende fachliche Grundlage der TEN und ist historisch wie inhaltlich klar verankert.
Seit 2015 ermöglicht das eidgenössische Diplom «Naturheilpraktiker*in TEN» eine schweizweit anerkannte Qualifikation auf hohem fachlichem Niveau. Dieses Diplom hat wesentlich zur Professionalisierung des Berufsstandes beigetragen und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität naturheilkundlicher Arbeit.
Klare Prüfungsinhalte als Voraussetzung für Fairness
Die NVS betont, dass eine faire, vergleichbare und qualitativ hochwertige Höhere Fachprüfung nur mit klar definierten Prüfungsinhalten möglich ist. Die in der Petition geforderte breitere Berücksichtigung unterschiedlicher Methoden und Gesamtsysteme würde die Durchführung der Prüfung erheblich erschweren. Eine solche Breite wäre fachlich kaum mehr abbildbar und würde letztlich das Niveau gefährden, das den Abschluss heute auszeichnet.
Zudem würde eine inhaltliche Überladung der Prüfung laufende Bestrebungen erschweren, das eidgenössische Diplom künftig auf Bachelor-Niveau anzuheben und international vergleichbar zu machen.
Petition ohne rechtliche Wirkung
Die Petition ist rechtlich nicht bindend und entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf bestehende Prüfungsregelungen. Die Qualitätssicherungskommission (QSK) der OdA AM hat sich bereits ausführlich mit den Anliegen der Petition auseinandergesetzt und dazu Stellung genommen.
zur Stellungnahme der QSK der OdA AM
Die NVS selbst steht im regelmässigen Austausch mit erfahrenen Expertinnen und Experten, Praktizierenden sowie Berufseinsteigenden. Ziel ist es, eine zukünftige Revision der Prüfungsordnung modern, praxisnah und klar strukturiert zu gestalten – mit Fokus auf Qualität, Vergleichbarkeit und Zukunftsfähigkeit der TEN.
Empfehlung der NVS
Die NVS unterstützt ausdrücklich die Methodenvielfalt innerhalb der Traditionellen Europäischen Naturheilkunde. Gleichzeitig spricht sie sich für eine klar strukturierte, qualitätsgesicherte Höhere Fachprüfung aus. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die NVS, die Petition nicht zu unterschreiben.