Nachdem die Praxis aufgrund des Ruhestands aufgegeben und alle Versicherungen gekündigt wurden, macht ein ehemaliger Kunde unerwartet einen Schaden geltend. Dieser soll noch während der Praxistätigkeit entstanden sein. Es handelt sich um ein Ereignis, welches bei der Praxisaufgabe und bei der Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung nicht bekannt war. Dieses fiktive Beispiel greift ein Problem auf, das in der Realität durchaus eintreten kann. Es lohnt sich, Versicherungsleistungen vorgängig genau abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Nachdeckung unterschiedlich geregelt
Die gute Nachricht ist, dass die meisten Versicherungen in der Berufshaftpflicht eine «Nachdeckung bei Aufgabe der Praxistätigkeit» eingebaut haben. Das bedeutet, dass ich einen solchen Fall trotzdem noch meiner Versicherung zur Prüfung und Erledigung zustellen kann, trotz bereits gekündigter und aufgehobener Police. Einige Versicherungen gewähren eine Nachdeckung von fünf Jahre, andere eine Nachdeckung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Letzteres ist die bessere Lösung, weil die Verjährungsfristen fünf Jahre übersteigen können.
NVS Berufshaftpflichtversicherung
Die NVS Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet eine Nachdeckung bei Praxisaufgabe im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist, also die bestmögliche Nachdeckung. Weitere Informationen wie Allgemeine Bedingungen, Prämie und Anmeldung finden Sie hier. Bei solution+benefit profitieren NVS Mitglieder zudem von weiteren Versicherungs- und Vorsorgeangeboten zu Vorzugskonditionen: zu den Versicherungsangeboten.