Versicherungsfall nach Praxisaufgabe

Gras mit Tau und Wassertropfen

Viele Jahre habe ich meine Energie in die Praxistätigkeit gesteckt, mich stets weitergebildet und vielen Menschen geholfen. Ein gutes Gefühl. Jetzt kommt der Moment der längsten Ferien des Lebens, der Ruhestand. Mit der Aufgabe meiner Praxistätigkeit kündigte ich alle geschäftlichen Versicherungen, auch die Berufshaftpflichtversicherung. Ein Jahr später meldet ein Kunde, dass ich ihm vor 2 Jahren einen Schaden mit finanziellen Folgen verursacht hätte. Was nun?

Nachdem die Praxis aufgrund des Ruhestands aufgegeben und alle Versicherungen gekündigt wurden, macht ein ehemaliger Kunde unerwartet einen Schaden geltend. Dieser soll noch während der Praxistätigkeit entstanden sein. Es handelt sich um ein Ereignis, welches bei der Praxisaufgabe und bei der Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung nicht bekannt war. Dieses fiktive Beispiel greift ein Problem auf, das in der Realität durchaus eintreten kann. Es lohnt sich, Versicherungsleistungen vorgängig genau abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Nachdeckung unterschiedlich geregelt

Die gute Nachricht ist, dass die meisten Versicherungen in der Berufshaftpflicht eine «Nachdeckung bei Aufgabe der Praxistätigkeit» eingebaut haben. Das bedeutet, dass ich einen solchen Fall trotzdem noch meiner Versicherung zur Prüfung und Erledigung zustellen kann, trotz bereits gekündigter und aufgehobener Police. Einige Versicherungen gewähren eine Nachdeckung von fünf Jahre, andere eine Nachdeckung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Letzteres ist die bessere Lösung, weil die Verjährungsfristen fünf Jahre übersteigen können.

NVS Berufshaftpflichtversicherung

Die NVS Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet eine Nachdeckung bei Praxisaufgabe im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist, also die bestmögliche Nachdeckung. Weitere Informationen wie Allgemeine Bedingungen, Prämie und Anmeldung finden Sie hier. Bei solution+benefit profitieren NVS Mitglieder zudem von weiteren Versicherungs- und Vorsorgeangeboten zu Vorzugskonditionen: zu den Versicherungsangeboten.