Die Altersvorsorge ist in der Schweiz durch die drei Säulen AHV (1. Säule), Pensionskasse (2. Säule) und private Vorsorge (3. Säule) geregelt. Neben der obligatorischen Altersvorsorge durch die AHV gibt es zahlreiche Möglichkeiten, für den dritten Lebensabschnitt zu sparen. Dazu gehören klassische Ansparformen wie die Pensionskasse und die Säule 3a, aber auch alternative Optionen wie beispielsweise Wohneigentum, Kunst oder Edelmetalle. Dennoch sind die Pensionskasse und die Säule 3a die beliebtesten und häufigsten Formen der Vorsorge.
Hier ein Überblick über diese beiden Vorsorgemöglichkeiten und was Sie jetzt tun können, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:
Pensionskasse
NVS Mitglieder haben die Möglichkeit, sich der verbandseigenen Pensionskasse anzuschliessen. Zum Jahresende können Sie prüfen, ob ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse möglich ist. Solche zusätzlichen Einlagen in die Pensionskasse lohnen sich, weil sie die Altersleistungen deutlich erhöhen und damit eine bessere finanzielle Absicherung im Alter bieten. Gleichzeitig kann der eingekaufte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu spürbaren Steuerersparnissen führt.
So gehen Sie vor:
- Nehmen Sie Ihren Vorsorgeausweis zur Hand. Schauen Sie, ob dort ein Einkaufspotenzial ausgewiesen ist.
- Ist dort ein Betrag ausgewiesen, stellen Sie so rasch als möglich einen Antrag für einen Einkauf in die Pensionskasse. Das Formular finden Sie hier. Dieses Formular sollte bereits Anfang Dezember bei der Pensionskasse Tellco sein.
- Wenn die Pensionskasse das Einkaufspotenzial bestätigt, können Sie einen Einkauf tätigen. Der Betrag muss zwingend am 31. Dezember 2024 auf dem von der Pensionskasse mitgeteilten Konto verbucht sein. Wir empfehlen, die Überweisung einige Tage früher zu tätigen.
Säule 3a
Die Säule 3a ist eine steuerbegünstigte private Altersvorsorge. Sie wird sehr häufig zur Kapitalbildung im Alter genutzt und kann mit der Pensionskasse kombiniert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Einzahlungen sind begrenzt:
| 2024 |
falls in Pensionskasse versichert | max. CHF 7'056.00 |
falls nicht in Pensionskasse versichert | 20% des AHV pflichtigen Einkommens, |
Bei Versicherungslösungen erhalten Sie regelmässig Rechnungen über die Einzahlungen. Bei den flexibleren Banklösungen sind Sie selber in der Pflicht. Damit die Einlagen in die Säule 3a von den Steuern abgezogen werden können, müssen diese zwingend am 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Bank oder Versicherung sein. Auch hier empfiehlt es sich, die Einzahlung einige Tage früher vorzunehmen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an Ralph Meyer von solution+benefit:
ralph.meyer@solution-benefit.ch
T +41 26 670 74 20