Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker der Fachrichtungen Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN) haben nur noch bis 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, im Rahmen der Übergangsbestimmungen ein Gleichwertigkeitsverfahren für die Module M1 bis M6 zu beantragen und damit das Zertifikat OdA AM zu erwerben.
Insbesondere für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker, die noch nicht über das eidgenössische Diplom verfügen und in einem Kanton tätig sind, in dem dieses nicht als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben ist, kann der Erwerb des Zertifikats OdA AM von grossem Vorteil sein. Das Zertifikat geniesst eine hohe Akzeptanz bei Behörden und Krankenversicherungen und dokumentiert die Erfüllung der von der OdA AM definierten Ausbildungsstandards.
Zudem berechtigt das Zertifikat während fünf Jahren ab Ausstellungsdatum zur Anmeldung an die Höhere Fachprüfung (HFP) OdA AM, sofern die weiteren Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Gleichwertigkeitsverfahren erfüllen.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bis spätestens 31. Dezember 2026 per E-Mail bei der NVS ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Zertifikat OdA AM.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und beantragen Sie Ihr Zertifikat OdA AM noch heute.
So erlangen Sie das Zertifikat
Weitere Informationen zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen und zum Antragsprozess finden Sie auf unserer Website.