Wichtige Neuigkeiten zum Gleichwertigkeitsverfahren OdA AM

Gras mit Tau und Wassertropfen

Die Delegiertenversammlung der OdA AM hat das neue Reglement für das Gleichwertigkeitsverfahren angenommen. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen für Naturheilpraktiker*innen, welche das Zertifikat OdA AM erlangen möchten.

Das Reglement für das Gleichwertigkeitsverfahren der Module M1 bis M6 zur Erlangung des Zertifikats OdA AM wurde in verschiedenen Bereichen angepasst. Die Änderungen gelten ab sofort. 
 

  • Verlängerung der Antragsfrist bis 31. Dezember 2026

Bislang galt für Anträge für ein Gleichwertigkeitsverfahren die Frist bis 31. Dezember 2024. Die OdA AM hat diese nun um zwei Jahre verlängert. Naturheilpraktiker*innen der Fachrichtungen Ayurveda Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN können bis am 31. Dezember 2026 einen Antrag einreichen. 
 

  • 5-jährige Berufspraxis neu per Antragsdatum

Im bisherigen Reglement wurde eine 5-jährige Berufspraxis bis zum 21. November 2022 verlangt. Neu muss die 5-jährige Berufspraxis per Antragsdatum nachgewiesen werden können. 
 

  • TCM ­- Schwerpunkte Akupunktur und Tuina

Im Fachbereich TCM kann das Zertifikat für die Schwerpunkte Akupunktur, Tuina, Akupunktur/Tuina sowie chinesische Arzneitherapie erlangt werden.

Bisher konnte das Zertifikat isoliert für den Schwerpunkt Akupunktur oder den Schwerpunkt Tuina nur erlangen, wer sich bis zum 21. November 2018 mit nur einem der beiden Schwerpunkte zur Höheren Fachprüfung angemeldet hatte. Neu können auch Naturheilpraktiker*innen, welche per 21. November 2018 über mindestens 5 Jahre Berufspraxis in Akupunktur oder Tuina verfügten, das Zertifikat OdA AM für einen der beiden Schwerpunkte isoliert erhalten.

Kann die 5-jährige Praxistätigkeit bis zum 21. November 2018 NICHT nachgewiesen werden, kann das Zertifikat OdA AM nur in der Kombination Akupunktur/Tuina erlangt werden.
 

Allgemeine Anforderungen und Vorgehen

Naturheilpraktiker*innen müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllen, um vom standardisierten Verfahren zu profitieren:

  1. 5-jährige Berufspraxis in der Fachrichtung (Nachweise gemäss Reglement/Formular)
  2. Weiterbildungsnachweis (16 Std/Jahr) während der 5-jährigen Berufspraxis
  3. Naturheilpraktiker*innen Ausbildung in einer der 4 Fachrichtungen (Ayurveda Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM, Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN)

A-Mitglieder der NVS können ihren Antrag direkt bei uns einreichen. Die notwendigen Informationen und Formulare finden Sie hier

Allen anderen Praktizierenden steht die individuelle Prüfung durch die OdA AM zur Verfügung.
 

Hintergrund Gleichwertigkeitsverfahren

Dank dem Gleichwertigkeitsverfahren können Therapierende mit umfangreicher beruflicher Erfahrung, aber ohne die modulare Ausbildung (Module M1 bis M6), das Zertifikat OdA AM erlangen und so ihre Kompetenzen und Kenntnisse anerkennen lassen. Das Zertifikat OdA AM geniesst eine hohe Akzeptanz bei Behörden, Krankenversicherungen und Berufsverbänden.

zum Standardverfahren NVS

zur individuellen Prüfung OdA AM

zum Reglement Gleichwertigkeit OdA AM