Im Oktober 2024 veranstaltete die NVS ein exklusives Webinar für Mitglieder zum Thema Versicherungsmissbrauch. Ein Experte für die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch gab unter anderem spannende Einblicke in seine Arbeit und schilderte zahlreiche reale Beispiele aus seinem Alltag. Nur wenige Wochen nach diesem Webinar erlebte eine der Teilnehmerinnen tatsächlich einen Betrugsfall und teilte ihre persönliche Erfahrung mit uns.
Erfahrungsbericht NVS Mitglied
«Im Oktober 2024 nahm ich am NVS Webinar zum Thema Versicherungsmissbrauch teil. Der Experte zeigte uns eindrücklich die vielfältigen Formen von Missbrauchsfällen. Ich war sehr erstaunt, als ich kurz darauf in meiner eigenen Praxis genau mit einem solchen Fall konfrontiert wurde.
Per E-Mail wurde ich von einer Krankenkasse kontaktiert, um eine Rechnung zu prüfen und den letzten Behandlungstermin einer Patientin zu bestätigen. Nach einer genauen Überprüfung konnte ich bestätigen, dass diese Rechnung von mir ausgestellt worden war. Die Rechnung hatte ich für den letzten Behandlungstermin der betroffenen Patientin im Sommer 2023 ausgestellt.
Kurze Zeit später erhielt ich jedoch eine erneute Anfrage der Krankenkasse mit einer weiteren Rechnung zur Überprüfung. Schockiert stellte ich fest, dass es sich bei dieser Rechnung um eine Fälschung handelte. Ich hatte die mir vorliegende Rechnung nie ausgestellt. Die Rechnung entsprach zwar formal meiner alten Rechnungsvorlage und auch die angewendeten Tarife stimmten überein. Es gab jedoch entscheidende Auffälligkeiten:
- Ausstellungsdatum: Die Rechnung war auf den Sommer 2024 datiert, obwohl der letzte Behandlungstermin der Patientin im Sommer 2023 stattgefunden hatte.
- Formatänderung: Zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums verwendete ich bereits eine neue Rechnungsvorlage.
- Inhaltliche Unstimmigkeiten: Es wurden andere Stundenansätze verwendet und die angegebenen Sitzungen hatten untypisch lange Zeiträume (bis zu drei Stunden), die nicht meiner Praxis entsprechen.
Ich informierte die Krankenkasse, dass ich die vorliegende Rechnung nicht ausgestellt hatte und es sich um eine Fälschung handeln müsse. Die anschliessende Zusammenarbeit mit der Krankenkasse erlebte ich als äusserst angenehm und transparent. Für mich persönlich hatte dieser Vorfall keine weiteren Konsequenzen.»
Fazit
Wenn Sie als Therapeut*in von einer Krankenversicherung kontaktiert werden, steht nicht zwangsläufig Ihre Tätigkeit als Leistungserbringer*in im Fokus. Durch kooperatives Verhalten gegenüber den Versicherungen können Missverständnisse wie auch potenzielle Missbrauchsfälle schnell und effektiv geklärt werden.