Kinder und Jugendliche behandeln: Was in der Praxis zu beachten ist

Blüten eines Apfelbaums

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen stellen sich besondere rechtliche Fragen: Wer muss einer Behandlung zustimmen? Wann kann eine minderjährige Person selbst entscheiden? Und welche Informationen dürfen an die Eltern weitergegeben werden? Ein neues NVS Merkblatt bietet Mitgliedern Orientierung für den Praxisalltag.

Ob eine minderjährige Person selbst über eine Behandlung entscheiden kann, hängt nicht allein von ihrem Alter ab. Entscheidend sind ihre Urteilsfähigkeit in Bezug auf die konkrete Behandlung sowie deren Tragweite. Ist eine minderjährige Person nicht urteilsfähig, stellt sich die Frage, wer sie vertreten darf und wie sie dennoch angemessen in die Entscheidung einbezogen wird.

Auch die elterliche Sorge und der vertrauliche Umgang mit Behandlungsinformationen können Fragen aufwerfen. Besondere Aufmerksamkeit ist etwa erforderlich, wenn Eltern unterschiedliche Auffassungen vertreten, die Vertretungsberechtigung nicht eindeutig ist oder geklärt werden muss, wer Informationen und Unterlagen erhalten darf.

Praxisnahe Unterstützung für Mitglieder

Das neue Merkblatt «Behandlung minderjähriger Patient*innen» greift diese und weitere Fragen auf. Es vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundsätze, enthält einen kompakten Praxischeck und zeigt anhand typischer Situationen, worauf Therapeutinnen und Therapeuten achten sollten.

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