Immer mehr Unternehmen bieten Therapierenden Kooperationsmodelle für virtuelle Behandlungen an. Einige dieser Firmen haben ihren Sitz im Ausland und versprechen eine unkomplizierte Abrechnung über die Zusatzversicherung. Doch Vorsicht, dem ist nicht so.
Tarifnummer 999 für Online-Behandlungen
Die Abrechnung über die regulären Tarifziffern des Tarifs 590 ist ausschliesslich für Behandlungen mit physischer Anwesenheit von Therapierendenden und Klient*innen/Patient*innen vorgesehen. Therapieleistungen, die aus der Distanz erbracht werden, müssen über die Tarifnummer 999 abgerechnet werden. Dabei ist eine transparente Beschreibung im Freitext erforderlich. Wichtig: Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht.
Videocall-Begleitungen
Therapierende, die ihre Klient*innen/Patient*innen in besonderen Situationen per Videocall begleiten, sollten sich bewusst sein, dass diese Leistungen ebenfalls über die Tarifnummer 999 abgerechnet werden müssen. Eine korrekte Dokumentation und offene Kommunikation mit den Klient*innen/Patient*innen sind essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden.
Telefonische Abklärungen in der Naturheilkunde
In der Naturheilkunde (Ayurveda, Homöopathie, TCM, TEN) sind telefonische Verlaufsabklärungen bei der Arzneimitteltherapie möglich, die Abrechnung erfolgt über die Tarifziffer 1208. In der Homöopathie können zusätzlich telefonische Konsultationen im Rahmen der Anamnese abgerechnet werden, dies über die Tarifziffer 1057.
Die Abrechnung nach Tarif 590 gilt für alle anerkannten Therapierenden in der Komplementärtherapie und Alternativmedizin, die ihre Leistungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen.
zum Tarif 590 für Komplementärtherapeut*innen
zum Tarif 590 für Naturheilpraktiker*innen
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