Mit dem Abschluss der Wintersession 2025 hat das Parlament die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung verabschiedet. Damit sollen die Attraktivität sowie die internationale Verständlichkeit der Abschlüsse gestärkt werden. Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist läuft noch bis zum 17. April 2026.
Ein Meilenstein für Sichtbarkeit und internationale Vergleichbarkeit
Die Schweizer Berufsbildung erhält damit ein wichtiges Instrument zur besseren Positionierung auf der Tertiärstufe. Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) dürfen Absolvent*innen der höheren Berufsbildung künftig zusätzliche, international verständliche Titelzusätze führen. Die neuen Bezeichnungen sollen verdeutlichen, dass es sich um anspruchsvolle Abschlüsse auf Tertiärstufe handelt.
Titelzusatz für die Höhere Fachprüfung
Gemäss dem neuen Art. 44a BBG wird bei einer höheren Fachprüfung künftig der Titelzusatz «Professional Master» vergeben. Die bestehenden geschützten Titel bleiben bestehen; die neuen Bezeichnungen werden als Titelzusätze geführt. Damit soll eine klare Abgrenzung zu akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen gewährleistet bleiben.
zum verabschiedeten Gesetzesartikel
Hinweis für die Praxis
Bis zur offiziellen Inkraftsetzung dürfen die neuen Titelzusätze noch nicht geführt werden. Verbindliche Informationen zur Anwendung folgen nach Ablauf der Referendumsfrist.
Der verabschiedete Gesetzesartikel Art. 44a BBG sieht diese Schreibweisen vor:
| Abschluss | Schreibweise deutsch | vereinfachte englische Übersetzung |
| Höhere Fachschule (HF) | [geschützter Titel], Professional Bachelor | Professional Bachelor in [berufsspezifische Bezeichnung auf Englisch] |
| Eidgenössische Berufsprüfung (BP) | [geschützter Titel], Professional Bachelor | |
| Eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) | [geschützter Titel] , Professional Master | [berufsspezifische Bezeichnung auf Englisch], Professional Master |
Die Plattform bildung-schweiz.ch hat Einordnungen zur Anwendung der Titel veröffentlicht.