Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes werden per 1. Oktober 2026 die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Ziel ist es, die höhere Berufsbildung besser zu positionieren und ihre Abschlüsse verständlicher und leichter einordbar zu machen. Die bestehenden geschützten Berufsbezeichnungen bleiben unverändert. Die neuen Bezeichnungen werden als Zusatz geführt und ersetzen keine bestehenden Abschlüsse.
So werden die neuen Titel geführt
Komplementärtherapeut*innen und Naturheilpraktiker*innen mit eidgenössischem Diplom dürfen künftig den Titelzusatz «Professional Master» verwenden. Die offiziellen Schreibweisen lauten:
- Komplementärtherapeut*in mit eidg. Diplom, Professional Master
- Naturheilpraktiker*in mit eidg. Diplom in [Fachrichtung], Professional Master
Der Titelzusatz darf ausschliesslich zusammen mit dem geschützten Berufstitel verwendet werden. Seine Verwendung ist freiwillig.
Gilt auch für bereits diplomierte Therapeut*innen
Die Neuerung betrifft nicht nur künftige Absolvent*innen der Höheren Fachprüfung. Alle Inhaber*innen eines eidgenössischen Diploms als Naturheilpraktiker*in oder Komplementärtherapeut*in dürfen den Titelzusatz ab Inkrafttreten führen. Wer einen offiziellen Diplomzusatz wünscht, kann diesen gegen Gebühr beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragen. Neue eidgenössische Diplome werden für bereits diplomierte Personen jedoch nicht ausgestellt.