Tätigkeit unter Mentorat: Kantonale Regeln bleiben uneinheitlich

Blüten eines Apfelbaums

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit unter Mentorat sind in der Schweiz weiterhin kantonal unterschiedlich geregelt. Eine aktuelle Übersicht zeigt: Ob für die Berufsausübung unter Mentorat eine Bewilligung erforderlich ist und auf welcher Grundlage sie erfolgt, wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt.

Die Berufspraxis unter Mentorat (Modul M7) ist ein zentraler Bestandteil auf dem Weg zum eidgenössischen Diplom. Sie ermöglicht Absolventinnen und Absolventen der Module M1–M6, erste selbstständige Praxiserfahrungen unter fachlicher Begleitung zu sammeln.

Rechtlich zeigt sich dabei ein uneinheitliches Bild: Da die Berufsausübung in der Schweiz kantonal geregelt ist, gibt es für die Tätigkeit unter Mentorat keine einheitliche nationale Lösung. Ob eine Bewilligung erforderlich ist und auf welcher Grundlage sie erfolgt, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.

Neue Übersicht macht Unterschiede sichtbar

Eine neue Übersicht macht diese Unterschiede nun sichtbar:

  • In einigen Kantonen – etwa Appenzell AR, Basel-Landschaft oder Thurgau – ist das OdA AM-Zertifikat eine klare Voraussetzung für eine befristete Berufsausübungsbewilligung unter Mentorat.
  • Andere Kantone – etwa Bern oder Obwalden – verzichten während der Mentoratszeit auf eine eigene Bewilligung, sofern die Tätigkeit unter Aufsicht erfolgt. 
  • Wieder andere Kantone – etwa St. Gallen oder Schwyz – regeln die Tätigkeit nur teilweise oder überlassen die Beurteilung den zuständigen Behörden.

Wichtig bleibt: Das OdA AM-Zertifikat ist in jedem Fall Voraussetzung für das Mentorat selbst. In einzelnen Kantonen wird es darüber hinaus ausdrücklich berücksichtigt, wenn die Tätigkeit unter Mentorat bewilligungsrechtlich eingeordnet wird.

Aktuelle Rechtslage im Kanton bleibt entscheidend

Da sich viele kantonale Regelungen derzeit in Anpassung befinden, ist die Übersicht als Momentaufnahme zu verstehen (Stand Juni 2026). Therapeutinnen und Therapeuten tragen die Verantwortung, die jeweils aktuelle Rechtslage im eigenen Kanton beim zuständigen Gesundheitsamt zu prüfen.

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