Manuela Meier, Osteopathin und Mitglied der NVS, hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Gericht kam zum Schluss, dass ihre in Deutschland absolvierte fünfjährige Osteopathie-Ausbildung weitgehend mit den schweizerischen Anforderungen vergleichbar ist. Sie muss ihre Ausbildung damit nicht grösstenteils in der Schweiz wiederholen, wie dies das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) gefordert hatte. Zulässig sei lediglich eine gezielte Ausgleichsmassnahme zur sogenannten Erstversorgerrolle. Diese umfasst insbesondere die Fähigkeit, Patient*innen eigenständig aufzunehmen, eine erste Einschätzung vorzunehmen und sie bei Bedarf an andere medizinische Fachpersonen weiterzuverweisen.
Berufspolitisch bedeutsamer Entscheid
Das Urteil ist ein bedeutendes Signal über den Einzelfall hinaus. In der Schweiz ist das SRK im Auftrag des Bundes für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in verschiedenen Gesundheitsberufen zuständig. Im Bereich Osteopathie wird die Anerkennungspraxis seit Längerem kritisch diskutiert, insbesondere dort, wo ausländische Ausbildungen nicht inhaltlich geprüft, sondern aufgrund formaler Unterschiede abgelehnt werden. Betroffen davon sind zahlreiche Osteopath*innen mit ausländischen Abschlüssen.
Der Entscheid macht deutlich: Allfällige Lücken sollen gezielt ausgeglichen werden können, ohne eine ausländische Ausbildung insgesamt infrage zu stellen oder wesentliche Teile eines Schweizer Studiengangs nachholen zu lassen.
NVS gratuliert Manuela Meier
Hinter dem Entscheid steht ein langer Weg. Manuela Meier hat sich über mehrere Verfahrensschritte hinweg dafür eingesetzt, dass ihr in Deutschland erworbener Abschluss nicht nur formal, sondern auch inhaltlich beurteilt wird. Damit hat sie eine Klärung angestossen, die über ihre persönliche Situation hinaus Bedeutung hat.
Die NVS freut sich mit ihrem Mitglied Manuela Meier über diesen Entscheid und gratuliert ihr herzlich zu ihrem Durchhaltevermögen und ihrem wichtigen Beitrag zur berufspolitischen Klärung.
Wie geht es weiter?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das SRK den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen. Ausländische Diplome werden auch künftig nicht automatisch anerkannt, sondern individuell geprüft.