Neuer Rechnungsstandard im Tarif 590 ab Juli 2027

Blüten eines Apfelbaums

Ab dem 1. Juli 2027 gilt im Tarif 590 der neue Rechnungsstandard XML 5.0. Rechnungen im bisherigen Format XML 4.5 werden ab diesem Datum von den Krankenversicherungen nicht mehr akzeptiert.

Im Zusammenhang mit dem Tarif 590 wird per 1. Juli 2027 der neue Rechnungsstandard XML 5.0 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Rechnungen im neuen Format erstellt werden. Rechnungen, die weiterhin auf dem heutigen Standard XML 4.5 basieren, werden von den Krankenversicherungen zurückgewiesen.

Neues Rechnungsformular mit QR-Code-Blatt

Mit dem neuen Standard wird das Rechnungsformular angepasst. Es umfasst künftig vier Seiten und enthält ein integriertes QR-Code-Blatt. Dieses müssen Patient*innen zusammen mit dem Rückforderungsbeleg bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Die Leistungsübersicht wird künftig automatisch generiert; individuelle Deckblätter sind dafür nicht mehr vorgesehen.

Praxissoftware rechtzeitig prüfen

Therapeutinnen und Therapeuten sollten zeitnah abklären, ob ihre Praxissoftware den neuen Standard XML 5.0 unterstützt. Falls dies nicht der Fall ist oder Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Softwareanbieter.

Die Umstellung sollte spätestens bis Ende Juni 2027 abgeschlossen sein, damit Rechnungen ab dem 1. Juli 2027 weiterhin korrekt verarbeitet werden können.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen und Praxisbeispiele finden Sie auf der Website des Forum Datenaustausch.