Wenn im Herbst 2026 erstmals nach der neuen Prüfungsordnung geprüft wird, steht vor allem eine Neuerung im Fokus: Die höhere Fachprüfung KT wurde um einen praktischen Teil ergänzt. Die Anforderungen steigen gemäss Andrea Bürki, Präsidentin der Prüfungskommission der OdA KT, dadurch nicht grundsätzlich – die Prüfung werde jedoch geschärft und stärker auf die berufliche Handlungskompetenz ausgerichtet. Im Interview der OdA KT hat sie zentrale Fragen zur neuen Prüfungsordnung beantwortet.
Neuer praktischer Prüfungsteil
Im neuen praktischen Prüfungsteil führen die Kandidat*innen keine vollständige Behandlung durch. Geprüft wird vielmehr der Einstieg in eine therapeutische Behandlung: Wie erfassen Therapeut*innen die Anliegen einer Klientin oder eines Klienten? Wie gestalten sie das Gespräch? Und wie gelingt es ihnen, gemeinsam ein Ziel zu formulieren?
Nach der praktischen Sequenz reflektieren die Kandidat*innen ihr Vorgehen. Diese Reflexion bildet den Einstieg in das anschliessende Fachgespräch mit den Expert*innen. Der praktisch-mündliche Prüfungsteil macht künftig ein Viertel der gesamten Prüfung aus; die übrigen Prüfungsteile bleiben bestehen.
Prüfungsklient*innen werden von den Kandidat*innen mitgebracht
Für den neuen praktischen Prüfungsteil bringen die Kandidat*innen selbst eine Prüfungsklientin oder einen Prüfungsklienten mit. Die Person muss volljährig sein und Beschwerden beschreiben können, darf jedoch nicht schwer krank sein. Berufskolleg*innen sowie Studierende einer KT-Ausbildung sind ausgeschlossen.
Die mitgebrachte Person wird nicht der eigenen Prüfung zugeteilt, sondern einer anderen Kandidatin oder einem anderen Kandidaten. Damit soll die Situation näher an der beruflichen Realität bleiben, in der Therapeut*innen ihre Klient*innen in der Regel nicht im Voraus kennen.
Weitere Anpassungen bei Supervision und Berufspraxis
Mit der Revision wurden auch weitere Rahmenbedingungen angepasst. Unter anderem wird die Zahl der geforderten Supervisionsstunden von bisher 36 auf neu 18 Stunden reduziert.
Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Berufspraxis präzisiert: Neu müssen Kandidat*innen während mindestens zwei Jahren in einem 50-Prozent-Pensum gearbeitet und durchschnittlich mindestens 300 Behandlungsstunden pro Jahr geleistet haben. Damit soll sichergestellt werden, dass für die Prüfung ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist.
Vorbereitung auf die HFP KT
Andrea Bürki betont im Interview, dass die HFP keine reine Wissensprüfung ist. Kandidat*innen müssen ihr therapeutisches Handeln reflektieren, begründen und fachlich einordnen können. Die OdA KT bietet selbst keine Vorbereitungskurse an, führt jedoch Informationsveranstaltungen zur HFP durch. Die NVS unterstützt angehende Prüfungsteilnehmende mit Vorbereitungskursen.
zu den Informationsveranstaltungen
zu den Prüfungsvorbereitungskursen
Das vollständige Interview mit Andrea Bürki ist auf der Website der OdA KT verfügbar.